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8. Oktober 2009

Individuelle Kennzeichnungspflicht für alle Polizeibeamten

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Im Rahmen der heutigen Bürgerschaftssitzung kritisierte Christiane Schneider, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, scharf, dass der Senat bezüglich der individuelle Kennzeichnungspflicht für alle Polizeibeamten in Hamburg nichts unternommen hat.

Der Gesetzentwurf der Linken, der u.a. die individuelle Kennzeichnungspflicht für alle Polizeibeamten vorsah, wurde zugunsten eines Antrages der GAL, in dem der Senat beauftragt wird: “Mit dem Personalrat und den Gewerkschaften sollen Gespräche mit dem Ziel aufgenommen werden, um auch bei geschlossenen Einsätzen von Polizeikräften eine Regelung zu finden, die die individuelle Identifizierbarkeit ermöglicht und der notwendigen Fürsorgepflicht gegenüber den Polizistinnen … gerecht wird”, abgelehnt.

Nach einem Vorgespräch des Polizeipräsidenten mit Personalrat und Polizeigewerkschaften gaben diese die Stellungnahme ab: Wir brauchen und wollen das nicht. Damit war für den Innensenator eine weitergehende individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten erledigt.

“Herr Ahlhaus interpretiert die Rolle des Innensenators offensichtlich als die eines Polizeisprechers”, kritisierte Schneider. Sie forderte unter Bezugnahme auf den Hamburger JU-Vorsitzenden Hartmut Wrocklage, dass “das Primat der Politik” durchgesetzt werden müsse und es kein “Kuschen vor dem Sicherheitsapparat, insbesondere vor der Polizeiorganisation und ,ihren’ Gewerkschaften” geben dürfe.

“Dieses Kuschen erleben wir hier jedoch. Hier wackelt der Schwanz mit dem Hund”, kommentierte Schneider. “Nebenbei weise ich darauf hin, dass der Innensenator hier vor allem die GAL abgeohrfeigt hat. Ich bin höchst gespannt, was die sich gefallen lässt.”

Die Forderung nach individueller Kennzeichnungspflicht hat aufgrund der Polizeiübergriffe auf das Jolly Rogers neue Nahrung erhalten. In Berlin und Bremen geht man jetzt voran. So leicht, wie der Innensenator sich das vorstellt, wird sich die Frage von individueller Zurechenbarkeit polizeilichen Handelns in Hamburg auch nicht erledigen.

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