Anträge Cansu Özdemir

Wir begrüßen den Antrag der SPD- und GRÜNEN Fraktion Mittel bereitzustellen, um mehr öffentliche Toiletten als „Changing Places“ auszustatten, sodass auch Menschen mit mehrfachen und komplexen körperlichen Behinderungen“ sie nutzen können und mehr am öffentlichen Leben teilhaben können. Ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens sind Volks- und Straßenfeste und Festivals, die an wechselnden Orten in der Stadt stattfinden von Hafengeburtstag über Christopher Street Day/Straßenfest und altonale bis zum Weihnachtsmarkt. Gerade nach der Corona-Pandemie haben viele Menschen eine…
weiterlesen "Sanierungsfonds Hamburg 2030: Barrierefreiheit voranbringen – Öffentliche Toiletten für alle"
2021 lag die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern (englisch Gender Pay Gap) in Hamburg, wie bereits in den Vorjahren, bei 21 Prozent und damit 3 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt. Konkret bedeutet das: Wenn ein Mann durchschnittlich 1 Euro verdient, verdient eine Frau gerade mal 79 Cent. Mutterschaft oder eine (zugeschriebene) Migrationsbiografie verschärfen diese Lücke nochmals. Die Gründe sind so vielschichtig wie bekannt: unterschiedliches Berufswahlverhalten; Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind schlechter bezahlt als Branchen, in denen überwiegend …
weiterlesen "Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt durchsetzen: Ehegattensplitting abschaffen, Minijobs eindämmen, Tarifbindung stärken!"
Die Hamburger Verfassung ist eine der wenigen Verfassungen in Deutschland, die kein Bekenntnis zur Bekämpfung des Nationalsozialismus und des Antisemitismus enthält. Deshalb wird eine Änderung der Präambel der Hamburger Verfassung, mit der sich gegen die Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus und gegen Rassismus, Antisemitismus sowie jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gewandt wird, von der Fraktion DIE LINKE ausdrücklich begrüßt. In dem von Abgeordneten aus den Fraktionen der SPD, GRÜNEN und CDU vorgelegten Ursprungsentwurf für die Änderung der …
weiterlesen "Änderung der Präambel der Hamburger Verfassung"
Die Einführung eines Teilzeitreferendariats ist ein wichtiger Schritt, um die Vereinbarkeit von Referendariat mit Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder anderen beeinträchtigenden Gründen zu gewährleisten. Unter den gegenwärtigen Bedingungen des Referendariats droht das Teilzeit-Referendariat allerdings zu einer bloßen theoretischen Möglichkeit zu verkommen: Denn für die allermeisten Referendar:innen dürfte das Teilzeit-Referendariat aus finanziellen Gründen unmöglich sein. Denn während des Referendariats soll die Unterhaltsbeihilfe auf 80 Prozent der eigentlichen Höhe …
weiterlesen "Teilzeit-Referendariat muss für alle finanzierbar sein – Keine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe im Teilzeit-Ref!"
Mit Drs. 22/9603 will der Senat die auf Bundesebene beschlossene Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Landesrecht transformieren und verändert dabei die Finanzierungsstruktur der Betreuungsvereine erheblich. Statt der bisher mittels Zuwendungen geleisteten Finanzierung, soll es nun ein zweisäuliges Finanzierungsmodell geben, bei dem sich das Finanzierungsvolumen aus einer Mindestausstattung entsprechend der Anzahl der Vollzeitstellen und einer leistungsbezogenen Ausstattung zusammensetzt.
weiterlesen "Betreuungsvereine benötigen eine auskömmliche Finanzierung!"
Strafgefangene sind gemäß § 38 HmbStVollzG zur Arbeit verpflichtet. Arbeit wird im Strafvollzug allerdings nicht als Arbeit, sondern als Behandlungs- und Resozialisierungsmaßnahme definiert, die der Wiedereingliederung diene. Arbeit im Vollzug habe nach Auskunft des Senats zudem die Funktion, eine Routine zu erleben und einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen, die den Tag fülle und soziale Interaktion zulasse. Diese Klassifikation von Arbeit als Resozialisierungsmaßname hat zur Folge, dass die Arbeit nicht wertentsprechend entlohnt wird, sondern die Gefangenen gegenwärtig je nach …
weiterlesen "Einführung eines Mindestlohns und Einbeziehung in die Rentenversicherung für Gefangene!"
Die Verfahrensdauer für Klagen am Hamburger Sozialgericht liegt zum Halbjahr 2022 durchschnittlich bei 20,2 Monaten und ist damit überdurchschnittlich lang. Der Bundesdurchschnitt der Verfahrensdauer liegt bei 15,7 Monaten und während im Bundesdurchschnitt 85 Prozent der durch Urteil erledigten Klagen älter als zwölf Monate sind, sind es in Hamburg 95 Prozent (Statistisches Bundesamt – Fachserie 10 Reihe 2.7 Sozialgerichte 2021). Hamburg bildet damit das bundesdeutsche Schlusslicht.
weiterlesen "Verfahrensdauer verkürzen – Sozialgericht personell verstärken!"
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck eines hierarchischen Geschlechterverhältnisses und führt dazu, die strukturelle Ungleichheit der Geschlechter fortzuschreiben. Die IstanbulKonvention (IK) – das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – erkennt dies an und verankert wichtige Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor jeder Form geschlechtsbezogener Gewalt.
weiterlesen "Istanbul-Konvention umsetzen: Barrierefreien Zugang zu Schutzplätzen sicherstellen"