Kleine Anfrage: G20 – Eskalation im Schanzenviertel in der Nacht zum Samstag (II)

G20 – Eskalation im Schanzenviertel in der Nacht zum Samstag (II)

Laut Aussagen von Vertretern der Polizei im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft eskalierte die Situation in einem Teil des Schanzenviertels in der Nacht zum 08.07.2017 so stark, dass die Eingreifkräfte der Polizei nicht weiter in die betroffenen Straßen vorrücken wollten. In der Folge wurden durch die Polizei Sondereinsatzkräfte eingesetzt. Die Umstände dieses Einsatzes waren bereits Gegenstand im Innenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft am 19. Juli 2017 (Wortprotokoll Innenausschuss Nummer 21/20) und der Schriftlichen Kleinen Anfragen, unter anderem Drs. 21/10409. Aus neuen Erkenntnissen und den Antworten des Senats ergeben sich Nachfragen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Polizei bereitet den Einsatz im Bereich des Schanzenviertels wie andere Einsatz- sachverhalte im Zusammenhang mit dem G 20-Gipfel derzeit, entsprechend dem Zeitplan auch des Sonderausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft, nach. Ent- sprechend sind zu diesem Bereich noch nicht alle Unterlagen ausgewertet und die Erkenntnisse zusammengetragen. Alle Darstellungen im Folgenden stellen daher auf den derzeitigen Informationsstand ab.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Einsatzkräfte welcher Einheiten waren jeweils am 07. und am 08. Juli 2017 in der Schanze eingesetzt? Bitte die jeweiligen Zahlen nach den jeweiligen Einheiten und Einsatzzeiträumen differenzieren.

Der Polizeieinsatz im Schanzenviertel am 7. Juli 2017, 19 Uhr, bis 8. Juli 2017, 4 Uhr, war aufseiten der Störer von enormer Dynamik geprägt, die der Polizei ein hohes Maß an Flexibilität, Mobilität und Schnelligkeit abverlangte.

Einsatzkräfte der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Michel der Polizei Hamburg wurden aufgrund der Vielzahl an Einsatzanlässen, Störungen und Angriffen immer an den gravierendsten Brennpunkten eingesetzt; diese änderten sich im Einsatzverlauf ständig. Nicht alle Bewegungen der Kräfte im Einsatzzeitraum zwischen den ver- schiedenen Örtlichkeiten konnten dokumentiert werden. Vor diesem Hintergrund sind genaue Einsatzzeiten einzelner Polizeieinheiten nicht mehr nachvollziehbar.

Nach dem derzeitigen Stand sind die im Folgenden dargestellten Polizeieinheiten im Sinne der Fragestellung eingesetzt worden:

Einheit

Anzahl

BFE Hamburg

1 Zug

BFE Bremen

1 Zug

Drucksache 21/10896 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

Einheit

Anzahl

BFHu Baden-Württemberg

2

USK Bayern

2

USK-Führung Bayern

1

USK Bayern

2 Züge

BFHu Hessen

1

BFHu Niedersachsen

1

BFE Mecklenburg-Vorpommern

1 Zug

BFHu Rheinland Pfalz

1

BFHu Sachsen

1

BFHu Sachsen-Anhalt

1

BFE Schleswig-Holstein

1 Zug

BFHu Thüringen

1

BFHu Bundespolizei

3

BFHu Österreich

1

Abteilung Hamburg

4 BPH

BPH Baden-Württemberg

5

BPH Bayern

1

BPH Berlin

2

BPH Hessen

1

BPH Mecklenburg-Vorpommern

2

Abteilung Nordrhein-Westfalen

3 BPH

BPH Niedersachsen

1

BPH Bundespolizei

1

BFE Bundespolizei

1 Zug

Bremen (Aufrufeinheit)

1 Zug

Erläuterung:
BFHu = Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft
BFE = Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (Zug)
BPH = Bereitschaftspolizeihundertschaft oder Aufrufeinheit (Hundertschaft) USK = Unterstützungskommando (Hundertschaft)

Im Einsatzzeitraum waren kurzfristig bis zu 20 Staffeln Wasserwerfer eingesetzt. Es handelt sich um je eine Staffel aus Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen, Nord- rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thürin- gen, Bayern, Sachsen, Hessen, Niedersachsen, je zwei Staffeln aus Schleswig- Holstein und Berlin sowie vier Staffeln der Bundespolizei. Weiterhin wurden ein Sonderwagen aus dem Saarland, je ein Polizeihubschrauber aus Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie drei Polizeihubschrauber der Bundespolizei eingesetzt. Polizeihubschrauber sind regelhaft mit drei Beamten besetzt. Weiterhin waren zwei Ärzte der Bundespolizei im Einsatz.

Darüber hinaus haben sich dort – zumindest temporär – auch Aufklärungskräfte befunden. Zu den eingesetzten Spezialeinsatzkräften siehe Drs. 21/10331. Darüber hinaus berührt die Nennung der Anzahl der jeweils in den Einheiten einge- setzten Beamten die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägun- gen keine Angaben gemacht werden.

a. Wie viele Kräfte waren vor der S-Bahn-Brücke am Schulterblatt in Richtung Altonaer Straße eingesetzt?

Die dort eingesetzten Einheiten und die Zahl der eingesetzten Kräfte veränderten sich im Einsatzverlauf mehrfach; im Übrigen siehe Antwort zu 1.

b. Waren am 7. Juli zwischen 19 und 22 Uhr auch Hamburger Einhei- ten rund um das Schulterblatt eingesetzt?

Wenn ja, wie viele und wo? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1.

2. Wie viele Wasserwerfer und welche anderen Einsatzfahrzeuge waren am 7.7.2017 ab 19 Uhr und bis 0 Uhr am Schulterblatt und den umlie- genden Straßen und Plätzen eingesetzt? Wie und wo wurden sie jeweils neu mit Wasser betankt?

Die Polizei ist – mit Ausnahme der Wasserwerfer und Sonderwagen – überwiegend zu Fuß in das Viertel gelangt; im Übrigen siehe Antwort zu 1. Welche Einheit unter Umständen auch nur kurzfristig mit Fahrzeugen in das Viertel gefahren ist, ist nicht mehr nachvollziehbar. Wie und wo die Wasserwerfer mit Wasser befüllt wurden, wird nicht dokumentiert.

3. Laut Angeben des Herstellers der Hamburger Wasserwerfer (WaWe 10 000) können diese selbst dem Wurf von Gehwegplatten aus dem 3. Stock (https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/rosenbauer- wasserwerfer-fur-die-polizei-3733) trotzen und sind gegen Molotow- Cocktails und Ähnliches geschützt. Aus welchem Grund wurden die Feuer im Schulterblatt nicht konsequent mit den Wasserwerfern gelöscht und Barrikaden mit professionellen Räumfahrzeugen geräumt?

Wasserwerfer werden grundsätzlich durch Sicherungskräfte zum Schutz gegen Angrif- fe und zur Gewährleistung der Mobilität begleitet, die beim Vorgehen den Gefahren unmittelbar ausgesetzt gewesen wären. Im Übrigen siehe Protokoll Innenausschuss Nummer 21/20. Darüber hinaus ist die Begleitung durch Sicherheitskräfte in unüber- sichtlichen Situationen erforderlich, um Gefährdungen Dritter, auch von Störern, durch die Fahrzeuge zu vermeiden. Darüber hinaus bestand die Gefahr, dass die Fahrzeuge im Viertel durch Hindernisse blockiert werden könnten.

4. Ab wann waren keine Aufklärungskräfte irgendwelcher EA mehr im Schulterblatt und angrenzenden Straßen? Beziehungsweise was bedeutet, dass sie „nahezu vollständig“ abgezogen waren, in Antwort auf mei- ne Frage 3. d. der Drs. 21/10409 genau?

Die Polizei hatte Aufklärungskräfte aus den Einsatzabschnitten (EA) Aufklärung, EA Kriminalpolizeiliche Maßnahmen und EA Eingreifkräfte eingesetzt.

Der EA Aufklärung hat seine Kräfte ab 21.08 Uhr aus dem Bereich herausgezogen. Für den EA Eingreifkräfte ist dokumentiert, dass die Kräfte um 22.19 Uhr abgezogen wurden. Die Kräfte des EA KPM zogen sich sukzessiv unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefährdungssituation eigenverantwortlich zurück. Eine genaue Dokumenta- tion darüber erfolgte nicht.

5. Laut Aussagen von Anwohnern/-innen (zum Beispiel http://www.deutschlandfunkkultur.de/nach-g20-ausschreitungen-ein- wuetender-mob-eine-untaetige.1001.de.html?dram:article_id=399081) haben diese in den Abendstunden des 7.7. mehrere Notrufe abgesetzt, trotz Meldungen von brennenden Gebäuden und Ähnlichen kamen weder Polizei noch Feuerwehr den Anwohnern/-innen zur Hilfe. Wie vie- le Notrufe vom Schulterblatt und den umliegenden Straßen gingen am 7.7.2017, 19 – 0 Uhr unter  110 und wie viele unter  112 ein?

Bei der Polizei gingen im Sinne der Fragestellung über Notruf 139 Anrufe, bei der Feuerwehr 74 Anrufe ein.

a. Wie häufig fuhren welche Rettungs- beziehungsweise Sicherheits- kräfte daraufhin los? Beziehungsweise warum fuhren sie nicht los?

Die Polizei war im erfragten Zeitraum mit Einsatzkräften in dem erfragten Bereich tätig, sah sich jedoch massiven gewalttätigen Ausschreitungen ausgesetzt. Jedwedem Versuch der Polizei, im Viertel vorzurücken, begegneten Störer mit massiven Aggressionen.

Die Lage vor Ort stellte sich aus Sicht der Polizei wie folgt dar:

– Ab 19.57 Uhr befanden sich rund 1.200 Störer im Bereich Budapester Straße/Neuer Kamp, die vorrückende Polizeikräfte mit Flaschen und Steinen massiv bewarfen

– Um 20.14 Uhr verlagerten sich die Ausschreitungen in den Bereich Neuer Pferde- markt/Beim Grünen Jäger

– Um 20.30 Uhr meldeten Polizeikräfte Bewurf im Bereich Schanzenstraße/Beck- straße. Gleichzeitig errichteten Störer Barrikaden in der Lerchenstraße/Lippmann- straße und der Schanzenstraße; eine brennende Barrikade in der Schanzenstraße wurde durch einen Wasserwerfer gelöscht.

– Um 21.04 Uhr erfolgte massiver Bewurf der Polizei in den Bereichen Schulterblatt, Lerchenstraße sowie Lippmannstraße. Auch in umliegenden Straßen, wie zum Bei- spiel der Wohlwillstraße, griffen Störer vorrückende Polizeikräfte massiv an.

Aufgrund der massiven Ausschreitungen entschied der Polizeiführer um 21.44 Uhr die Räumung der Straße Schulterblatt. Der Einsatzabschnitt (EA) Eingreifkräfte meldete daraufhin:

„Derzeit massivste Aufrüstung im Schulterblatt. Sollte Polizei vorrücken und räumen, muss mit schwersten Verletzungen gerechnet werden. Wurfmaterial auch aus hochge- legenen Nestern.“ Zum weiteren Verlauf siehe Antwort zu 7. und 8.

Die Notrufe erfolgten aus verschiedenen Anlässen wie Meldung der Zerstörung von Fensterscheiben und Plünderung von Geschäften, Barrikadenbau, Herausreißen von Straßenschildern und Gehwegplatten, diversen Feuern et cetera. Trotz dieser Gefah- renlage waren bei den über den Notruf der Polizei geschilderten Sachverhalten nach den vorliegenden Lageerkenntnissen Menschenleben jedoch nicht akut in Gefahr. Siehe hierzu auch die Ausführungen im Innenausschuss. Wie im Innenausschuss dargelegt, war der Versuch der Polizei, mit Kräften in das Viertel vorzurücken, durch die massiven Angriffe von Störern gegen polizeiliche Einsatzkräfte lebensgefährlich und damit auch für in der Nähe der Einsatzkräfte befindliche unbeteiligte Dritte. Daher wurde vom Polizeiführer entschieden, dass ein Vorrücken in das Viertel nur im Zusammenwirken mit den Spezialeinheiten zu verantworten ist.

Nach den Wahrnehmungen der Polizei war es eingesetzten Feuerwehrkräften, trotz der gegenüber der Polizei gezeigten massiven Aggressionen der Störer, teilweise durchaus möglich, als Helfer zu agieren, ohne angegriffen zu werden. Darüber hinaus konnten sich auch normale Besucher in den betreffenden Straßen bewegen, ohne Angriffen ausgesetzt zu sein.

Im Führungsstab der BAO Michel war ein Verbindungsbeamter der Feuerwehr vertre- ten. Über diesen hat die Feuerwehr in Absprache mit der Polizei bei einzelnen Feuer- wehreinsätzen klären lassen, ob ein Einschreiten der Feuerwehr an dem betreffenden Ort möglich war. Teilweise hat sich die Feuerwehr in der Nähe des Einsatzortes bereitgehalten, teilweise konnte die Feuerwehr unbehelligt als Retter in das Viertel fahren.

Darüber hinaus siehe zur Einsatztaktik der Polizei Wortprotokoll Innenausschuss 21/20.

Aus den 74 Telefonanrufen bei der Feuerwehr generierten sich 17 Rettungsdienstein- sätze und sechs Brandeinsätze. Die Differenz zwischen der Anzahl der Anrufe und den generierten Einsätzen resultiert aus Mehrfachmeldungen zu einem Einsatzort. Bei zwei der sechs Brandeinsätze fuhren die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr lediglich in einen Bereitstellungsraum in der Nähe des Einsatzortes. Beide Brände wurden von vor Ort befindlichen Wasserwerfen gelöscht, sodass ein Einsatz der Feuerwehr in diesen beiden Fällen nicht mehr erforderlich war.

b. Wie häufig kamen sie innerhalb von 20 Minuten am Ort des Notfalls an beziehungsweise warum kamen sie nicht an?

Innerhalb der im Sinne der Fragestellung definierten Frist traf bei einem der oben genannten Einsätze der Feuerwehr – Notruf „Schulterblatt“, Anrufzeit 21.36 Uhr – der Rettungswagen erst um 21.57 Uhr an der Einsatzstelle ein, das heißt 21 Minuten nach Eingang des Notrufes an der Rettungsleitstelle. Grund für die Verzögerung war eine notwendige Klärung mit dem Führungsstab der Polizei und den vor Ort befindlichen polizeilichen Einsatzkräften, um aufgrund der besonderen Gefahrensituation vor Ort den bestmöglichen Zufahrtsweg für das Einsatzfahrzeug zu lokalisieren.

6. Inwiefern hat die BAO Michel neben den eingesetzten Polizeihubschraubern noch weiteres Bild- oder Tonmaterial von Aufklärungskapazitäten aus der Luft zur Verfügung gehabt?

  1. Welche Aufklärungskapazitäten welcher Einheiten/Behörden waren das?
  2. In welchen Zeiträumen wurde an welchen Orten aufgezeichnet?

Die Polizei Hamburg hat in der BAO Michel nur Polizeihubschrauber eingesetzt; im Übrigen siehe Drs. 21/10331 und Drs. 21/10409.

  1. Laut Bericht der Zeitung „Die Welt“ vom 1.10.2017 hat ein Einsatzleiter aus Baden-Württemberg nicht etwa remonstriert oder den Befehl ver- weigert, sondern vielmehr seine Bedenken, das Schulterblatt zu räumen, gegenüber Vorgesetzten zum Ausdruck gebracht. Auch der Leiter des Einsatzabschnitts Eingreifkräfte wollte im Innenausschuss nicht von einer Remonstration sprechen (Protokoll des Innenausschusses Nummer 21/20 vom 19.7., Seite 35). Eine förmliche Remonstration wurde aber laut Antwort des Senats auf Drs. 21/10331 im EPS-web aufgenommen und an alle Befehlsstellen gemeldet, woraufhin weitere Einheiten aus Bayern und Baden-Württemberg remonstrierten. Welche Einheiten haben neben der Einheit „Opal 16“ zu welchem Zeitpunkt förmlich remonstriert?
    1. Wann genau wurden die Remonstrationen wo dokumentiert?
    2. Wie viele Einheiten mit der Bezeichnung „Opal“ gab es in der BAO?
    3. Welche Einheiten haben zu welchem Zeitpunkt lediglich Bedenken angemeldet oder Befehle verweigert?
  2. Ebenfalls laut „Welt“-Bericht sprach der Inspekteur der Bayrischen Poli- zei, der ranghöchste Vollzugsbeamte im Freistaat, persönlich beim Gesamteinsatzleiter Dudde vor und bezeichnete ein Vorrücken in das Schulterblatt als lebensgefährlich. Wann genau fand dieses Gespräch statt?

In der BAO Michel gab es sechs Hundertschaften mit dem Rufnamen Opal.

Einsatzführer aus verschiedenen Einheiten haben ihre massiven Vorbehalte gegen das weitere Vorgehen in das Viertel vorgebracht, da sie dort erhebliche Gefahren für die Kräfte erwarteten, auch von befürchteter Lebensgefahr war die Rede. Diese Vor- behalte wurden vorgebracht von Verantwortlichen von Hundertschaften aus Baden- Württemberg (Bruchsal und Göppingen) und durch die Führungsgruppe des Unter- stützungskommandos (USK) Bayern. Befehle wurden von Einsatzkräften nicht ver- weigert.

Der verbal vorgebrachte Einwand der Remonstration wurde von Einsatzführern gemeldet und auch in das Einsatzprotokoll übernommen. Während des Einsatzes wurde diese Remonstration als fachliche Lageeinschätzung der Beamten vor Ort bewertet und vom Polizeiführer berücksichtigt. An der angeordneten Maßnahme hat er festgehalten, sie jedoch von hinzugezogenen Spezialkräften durchführen lassen. Nach dieser Entscheidung haben die Kräfte konstatiert, dass ihre geäußerten Beden- ken ausgeräumt seien.

In einer internen Besprechung des Einsatzabschnitts (EA) Eingreifkräfte ist von Ver- antwortlichen von Hundertschaften aus Baden-Württemberg (Bruchsal und Göppingen) sowie durch die Führungsgruppe des Unterstützungskommandos (USK) Bayern von einem Vorgehen in die Straße Schulterblatt abgeraten worden. Eine Dokumenta- tion im Einsatzprotokollsystem der Polizei (EPSWeb) erfolgte aufgrund der dynami- schen Lage und einer Vielzahl von zu dokumentierenden Sachverhalten mit leichtem Zeitverzug.

Im EPSweb des EA Eingreifkräfte wurden Vorbehalte der Hundertschaft aus Bruchsal gegen ein Vorrücken in die Straße Schulterblatt am 7. Juli 2017 um 22.29 Uhr proto- kolliert. Fünf Minuten zuvor wurden die Vorbehalte bereits im EPSweb der bayeri- schen Abteilungsführungsgruppe protokolliert, der die Einheiten aus Baden-Württem- berg unterstanden. Die Vorbehalte der Hundertschaft aus Göppingen wurden am 7. Juli 2017 um 22.40 Uhr in der Befehlsstelle des EA Eingreifkräfte protokolliert; ein Eintrag im EPSweb der bayerischen Abteilungsführungsgruppe erfolgte zwei Minuten vorher.

Eine Nachfrage des Inspekteurs der bayerischen Polizei am 7. Juli 2017 um 23.24 Uhr, ob durch die vor Ort befindliche USK-Führung Vorbehalte gegen das Einschrei- ten im Schanzenviertel bestehen, wurde laut EPSweb durch diese um 23.31 Uhr bestätigt; das Ergebnis wurde um 23.42 Uhr an den Polizeiführer der BAO Michel übermittelt.

  1. In der Nacht auf den 7.7. verging laut Polizeiführer zwischen 22.11 Uhr (Einsatzleiter Intervention sagt Einsatz zu) und 23.37 (erster Vorstoß, obwohl noch nicht alle Kräfte vor Ort waren) deutlich mehr als eine Stunde. In der darauffolgenden Pressekonferenz der Polizei wurde das damit begründet, dass die SEK-Kräfte erst „ausgegraben“ werden mussten.
    1. Was bedeutet in diesem Zusammenhang das Wort „ausgraben“ konkret?
    2. Warum hat es so lange gedauert, bis die SEK-Kräfte am Schulterblatt eintrafen? Bitte möglichst genau beschreiben, womit diese Zeit gefüllt war.
  2. Laut Bericht der „Hamburger Morgenpost“ (https://www.mopo.de/ hamburg/g20/krawalle-im-schanzenviertel-die-wahrheit-ueber-diesen- einsatz-27956590) hielt sich ein „beträchtlicher Teil der Elitecops“ in einem Parkhaus beim Hotel Atlantic auf und verließ dieses erst nach 23 Uhr.
    1. Inwiefern ist diese Schilderung zutreffend?
    2. Warum wurden diese Kräfte nicht schon früher in der Schanze ein- gesetzt?

Wie im Innenausschuss dargestellt, bedeutet dies, die Kräfte mussten aus bestehen- den Aufträgen, für die sie sich taktisch entsprechend positioniert haben, herausgelöst und zu größeren Einheiten umgeliedert werden. Die Kräfte mussten ihre Ausrüstung komplett neu aufnehmen und zum Einsatzort transportiert werden. Siehe auch Proto- koll Innenausschuss Nummer 21/20. Darüber hinaus berühren die Fragestellungen die Einsatztaktik der Polizei, der Senat sieht daher zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Polizei für künftige Einsätze von einer weitergehenden Beantwortung ab.