Kommunales Wahlrecht: Deutschland hinkt hinterher

Im Rahmen der gut besuchten Anhörung am Montag, den 8.12.08, unterstrichen die Experten die große Bedeutung des Wahlrechts für MirgantInnen und stellten fest, dass Deutschland weit hinter den europäischen Standards zurückgeblieben ist. Am Mittwoch wird zudem in der Bürgerschaft ein Antrag der LINKEN zum Thema debattiert.

Auf Einladung von Mehmet Yildiz, migrationspolitischer Sprecher, nahmen unter anderem Prof. Norman Paech (MdB, DIE LINKE), Erhard Pumm (Vorsitzender DGB Hamburg), RA Sigrid Töpfer, von der Hamburgischen Schura Norbert Müller, Düzgün Altun (Vorstandsmitglied DIDF) und als Vertreterin der Afrikanischen Gemeinde, die Politologin Balde Aissatu Cherif teil. Moderiert wurde die Anhörung von dem Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (migrationspolitische Sprecherin DIE LINKE), Mehmet Calli.

In der Anhörung, die von Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund zahlreich besucht war, unterstrichen die Experten einvernehmlich, dass der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung konstatierte Prüfauftrag zum kommunalen Wahlrechts für Drittstaatler (Migranten aus Nicht-EU-Ländern) belanglos geblieben ist. Zudem sei dieser Prüfauftrag nicht nachvollziehbar, da die Frage schon seit drei Jahrzehnten in Deutschland auf der Tagesordnung stehe und deshalb nichts mehr zu prüfen sei.

Einigkeit herrschte weiterhin in der Einschätzung, dass Deutschland in dieser Frage sehr weit hinter dem europäischen Standard liege. In sechzehn EU-Ländern sei das kommunale Wahlrecht schon seit Jahren eine gängige und erfolgreiche Praxis.
Während Prof. Norman Paech darauf aufmerksam machte, dass die Gewährung des kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen keine verfassungsrechtliche, sondern eine politische Frage sei, unterstrich der DGB-Vorsitzende Erhard Pumm die integrationspolitische Bedeutung des Wahlrechts. Die Gewerkschaften praktizierten schon seit 1972 erfolgreich ein herkunftsunabhängiges Wahlrecht. Die Anerkennung dieses Rechts sei für die Einheit und gegenseitige Akzeptanz der Beschäftigten untereinander von großer Bedeutung gewesen.

Mehmet Yildiz machte darauf aufmerksam, dass er und seine Fraktion zum Thema einen Antrag gestellt haben, der am Mittwoch in der Sitzung der Bürgerschaft beraten wird. In dem Antrag wird der Senat aufgefordert, sich im Bundesrat mit den anderen Bundesländern für das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler einzusetzen.