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6. Dezember 2015

“Legal, illegal, scheißegal“? Senat ignoriert Rechtsprechung zu Gefahrengebieten

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Am 13.5.2015 hat das Oberverwaltungsgericht die gesetzliche Grundlage zur Errichtung von Gefahrengebieten für verfassungswidrig erklärt. Jetzt fordert die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft mit einem Antrag (Drs. 21/2385), das Urteil endlich umzusetzen. „Trotz des Urteils sind weiterhin Gefahrengebiete ausgewiesen, finden verdachtsunabhängige Kontrollen und andere anlasslose Eingriffe in Grundrechte statt“, kritisiert Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Die Ignoranz, mit der sich der Senat über das Urteil seit Monaten hinwegsetzt, ist höchst bedenklich. Die Devise ‘Legal, illegal, scheißegal’, nach der die Innenbehörde zu handeln scheint, verletzt nicht nur fortgesetzt die Rechte von Betroffenen, sondern versetzt auch die Polizei in die problematische Situation, auf verfassungswidriger Grundlage zu handeln. Deshalb fordert DIE LINKE, diese Grundlage endlich aus dem Gesetz zu streichen und die Gefahrengebiete aufzuheben.“

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

    • Mitglied in den Ausschüssen:
      • Eingabe–, Härtefall–, Innen–, Verfassungs- und Bezirksausschusss
      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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