Linke gewinnt Rechtsstreit gegen den Verfassungsschutz
Der juristische Angriff des Hamburger Verfassungsschutzes auf unseren Abgeordneten Deniz Celik ist gescheitert. Die Anwält*innen des Landesamts haben die Klage wieder zurückgezogen, nachdem das Gericht angedeutet hatte, der Argumentation des Verfassungsschutzes nicht zu folgen.
Mit dem Abschluss des Rechtsstreits steht fest: Unsere Kritik am Verfassungsschutz ist zulässig und durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Unterlassungsklage gegen unseren innenpolitischen Sprecher Deniz Celik. Ihm sollte gerichtlich verboten werden, öffentlich zu äußern, die Behörde sei in der Vergangenheit „immer wieder auch durch den Schutz rechter Netzwerke aufgefallen“.
Nicht nur Die Linke wertete das Vorgehen von Anfang an als Einschüchterungsversuch gegen einen demokratisch gewählten Abgeordneten und als problematischen Eingriff der Exekutive in das freie Mandat. Unterstützt wurde diese Einschätzung unter anderem durch den renommierten Rechtsextremismus-Experten Prof. Dr. Hajo Funke. Dieser bestätigte in einem Kurzgutachten, dass Celiks Aussage sowohl wissenschaftlich fundiert als auch politisch legitim sei. Er verwies unter anderem auf schwere Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex sowie auf den wiederholten problematischen Einsatz von V-Leuten, die zur Stabilisierung rechter Netzwerke beigetragen hatten.
Auch das Landgericht Hamburg konnte dieser Argumentation offenbar etwas abgewinnen. In einem schriftlichen Hinweis an die Klägerin machte es deutlich, dass es die beanstandete Aussage für zulässig hält. Besonders betonte das Gericht das hohe Gewicht der Meinungsfreiheit, die gerade aus dem Schutzbedürfnis der Kritik und Kontrolle von Macht erwachsen sei. Der Staat müsse demnach grundsätzlich auch scharfe und polemische Stellungnahmen aushalten. Damit ist nun auch juristisch bestätigt, dass für den Versuch, einen unserer Abgeordneten mundtot zu machen, jede Grundlage fehlte.
Der Ausgang des Verfahrens ist ein wichtiger Erfolg – nicht nur für Deniz Celik und die Linksfraktion, sondern für die parlamentarische Opposition insgesamt. Der Fall zeigt, wie notwendig eine kritische Kontrolle der Sicherheitsbehörden ist und dass demokratische Kritik nicht kriminalisiert werden darf. Der Versuch des Verfassungsschutzes, missliebige Stimmen juristisch zum Schweigen zu bringen, ist gescheitert. Gestärkt wurde hingegen ein zentrales Grundrecht: die Freiheit, staatliches Handeln offen und deutlich zu kritisieren.
Blamiert haben sich neben dem Verfassungsschutz auch CDU, SPD und AfD. Der SPD-Abgeordnete Sören Schumacher hatte beispielsweise erklärt, „das Vorgehen der Behörde“ sei „verantwortungsvoll und richtig“, die „Diffamierungen der Linksfraktion“ seien „unerträglich“. Den Hamburger Verfassungsschutz bezeichnete Schumacher als ein „verlässliches, demokratisch legitimiertes Sicherheitsorgan“. Der Vorwurf der Einschüchterung und Beschneidung parlamentarischer Rechte sei „vollkommen haltlos“.
Der CDU-Abgeordnete Dennis Gladiator hatte sogar den Rücktritt Deniz Celiks von seinem Amt als Vizepräsident der Bürgerschaft gefordert, weil dessen Weltbild „mit dem demokratischen und rechtsstaatlichen Selbstverständnis eines Vizepräsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft nicht vereinbar ist„. Ähnliches ließ die AfD verlautbaren.
Zum nun erfolgten Abschluss des Rechtsstreits zugunsten der Linken äußerten sich alle drei Parteien nun mit keiner einzigen Silbe.

