Rechtsausschuss: Neues Hamburger Strafvollzugsgesetz und Jugendstrafvollzugsgesetz – enttäuschend trotz Verbesserungen
Der Rechtsausschuss der Bürgerschaft führte am 16. April eine Expertenanhörung zu den Entwürfen des Senats für ein neues Hamburger Strafvollzugsgesetz und ein Jugendstrafvollzugsgesetz durch. Nach Auffassung der rechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion Christiane Schneider bestätigte die Anhörung, dass zwar eine Reihe positiver Veränderungen gegenüber dem geltenden Gesetz aus der letzten Legislaturperiode festzustellen sind, doch viele Erwartungen enttäuscht wurden:
„Insbesondere begrüßen wir die Trennung von Jugend- und Erwachsenenstrafvollzugsgesetz und die Wiedereinführung der Resozialisierung als Vollzugsziel. Aber in anderen Fragen bleiben notwendige Verbesserungen aus. So missachten die Regelungen des Strafvollzugsgesetzentwurfs nahezu generell das Problem, dass die Bedingungen der Haft die Wiedereingliederung extrem erschweren.
Gefangene sind beispielsweise weder kranken- noch rentenversichert.
Die Entlohnung der Gefangenenarbeit ist mit einem Stundenlohn von ungefähr 1,50 Euro so niedrig, dass Gefangene weder ihre Angehörigen unterstützen noch die Opfer ihrer Straftat entschädigen können und das Gefängnis meist mittellos und mit einem hohen Schuldenberg verlassen.
Besonders problematisch ist auch, dass es auch mit dem neuen Gesetz dabei bleiben soll, dass der gerichtliche Rechtsschutz für Gefangene absolut mangelhaft ist, weil sich Vollzugsanstalten auch zukünftig leisten können, Gerichtsurteile zu ihren Gunsten schlicht zu ignorieren.
Alles in allem sind die Gesetzesentwürfe leider von einer dringend nötigen Reform des Strafvollzugs noch weit entfernt.“