Rechtswidriger Angriff der Polizei auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit

Innensenator Ahlhaus und seine Polizeiführung mussten vor dem Verwaltungsgericht Hamburg durch ihre Justitiarin erklären, dass die Auflösung einer Spontanversammlung in Moorburg während des Antirassismus- und Klimacamps im August 2008 rechtswidrig war. Das ist das Ergebnis einer Fortsetzungsfeststellungsklage, die AktivistInnen des Antirassismus- und Klimacamps mit Unterstützung der LINKEN beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht hatten.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für Innensenator Ahlhaus und die Polizeiführung, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit missachtet und die Spontanversammlung gegen Vattenfall in Moorburg unter Anwendung von polizeilicher Gewalt rechtswidrig aufgelöst hatten. Wir fordern den Innensenator auf, sich bei den DemonstrantInnen für die rechtswidrige Polizeigewalt öffentlich zu entschuldigen und die notwendigen Konsequenzen in der Polizeiführung zu ziehen. Seit Jahren wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von Einsatzleiter Peter Born und dem Leiter der Bereitschaftspolizei, Hartmut Dudde, in Hamburg ausgehebelt und eingekesselt. Offensichtlich geschieht dies mit der politischen Rückendeckung des Innensenators, der keine Kritik von einer ohnmächtigen GAL zu fürchten braucht.“

Die Spontandemonstration am 20.8.2008 vor dem Kohlekraftwerk von Vattenfall unterstützte die ProtestkletterInnen und BesetzerInnen auf der Baustelle und richtete sich gegen das Kohlekraftwerk in Moorburg. Die Kundgebung wurde mit dem Tenor „Moorburg stilllegen!“ bei der Polizei angemeldet und war von Anbeginn friedlich und gewaltfrei. Die Polizeiführung ließ die Kundgebung um 21 Uhr unter Anwendung von polizeilichen Zwangsmaßnahmen gewaltsam auflösen. Zur Begründung wurde damals lapidar angeführt, die Kundgebung sei nicht politisch, es würde nur Musik gespielt werden und es seien bereits genug Steuergelder verschwendet worden.

Auf Anraten des Verwaltungsgerichts Hamburg hat die Polizei (Beklagte) heute mit dem Anmelder der Demonstration (Kläger) folgenden Vergleich geschlossen:

  1. Die Beklagte stellt fest, dass die Auflösung der Versammlung „Moorburg stilllegen!“ am 20.8.2008 gegen 21.00 Uhr rechtswidrig gewesen ist.
  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Streitwert beträgt 5.000 Euro.

DIE LINKE fordert den CDU-GAL-Senat auf, dass Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, insbesondere in Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Anmelder über Zeit, Ort und Dauer der Demonstration zu gewährleisten. Der Senat ist in der Verantwortung die Grundrechte zu achten und zu schützen. Deshalb müssen jetzt Konsequenzen gegenüber einer Polizeiführung erfolgen, die durch rechtswidrige Auflagen und Versammlungsauflösungen zum Wiederholungstäter geworden ist.