Rüstungsexporte kontrollieren – ein restriktives Rüstungsexportgesetz für Deutschland
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/10975
20. Wahlperiode 21.02.14
Antrag
der Abgeordneten Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir, Kersten Artus, Tim Golke, Dora Heyenn, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Zusatzantrag zu Drs. 20/10866
Betr.: Rüstungsexporte kontrollieren – ein restriktives Rüstungsexportgesetz für Deutschland
Das Petitum des Antrags Drs. 20/10866 wird wie folgt verändert und erweitert:
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
I. Der Senat wird aufgefordert,
eine Bundesratsinitiative einzubringen, die sich für ein restriktives Rüstungsexportgesetz einsetzt, das folgende Eckpunkte beinhaltet:
1. Die „Politischen Grundsätze“ über Rüstungsexporte sollen in das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) aufgenommen werden. Dabei werden die bisherigen „Politischen Grundsätze“ so geändert, dass schwere Menschenrechtsverletzungen zu einem absoluten Ausschlusskriterium werden und nicht wie bisher als ein abzuwägendes Kriterium unter vielen behandelt werden.
2. Die Rüstungsexportrichtlinien zu Kriegswaffenexporten in Drittstaaten sollen in § 6 Absatz 4 KWKG aufgenommen werden.
3. Die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU sollen in das AWG übernommen werden.
4. Jeweils vierteljährlich soll bis spätestens zum nächsten Quartalsende der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung vorgelegt werden, der zudem um Erläuterungen der Bundesregierung ergänzt werden soll, warum die Genehmigung gerechtfertigt ist.
5. Die Ressortzuständigkeit für Rüstungsexporte soll vom Bundeswirtschaftsministerium hin zum Auswärtigen Amt verlegt werden.
6. Der Bundestag soll vorab über die Entscheidung über Exporte von der Bundesregierung unterrichtet werden.
7. Zusätzlich soll ein parlamentarisches Kontrollgremium geschaffen werden, das sich ausschließlich mit Rüstungsexporten befasst.
8. Der Export von kleinen und leichten Waffen wird verboten.
9. Die Lizenzabgabe für Kriegswaffen wird verboten.
10. Der Endverbleib deutscher Waffen muss kontrolliert werden.
11. Ein Verbandsklagerecht bei Missachtung der Menschenrechte soll eingeführt werden.
12. Der Export von Überwachungstechnologie an Drittstaaten soll verboten werden.
13. Die Vergabe staatlicher Ausfallbürgschaften (Hermes-Kredite) für Rüstungsexporte ist auszuschließen.
II. Der Senat wird aufgefordert,
14. alle Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen monatlich zu veröffentlichen.
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Beschluss: Überweisung an Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien; am 26.02.2014 (auf Antrag der LINKEN)