Rundfundgebühr muss gerechter ausgestaltet werden, Inkonsequente

Auf der aktuellen Ministerpräsidentenkonferenz wurden der 13.
Rundfunkänderungstaatsvertrag, der die Fragen des Product Placement
regelt, beschlossen, sowie weitere Schritte hin zu einem neuen
Rundfunkgebührenmodell beraten.

Zu den Ergebnissen erklärt Kersten Artus, medienpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft:
„Wieder einmal liegt uns ein Staatsvertrag vor, der die nur
Handschrift der Exekutive trägt. Die Freigabe von Product Placement
ist ein weiterer Schritt zur Kommerzialisierung der Medien. Diese
haben immer weniger der Demokratie, also der öffentlichen Meinungs-
und Willensbildung, zu dienen. Mit ihren Regelungen offenbaren die
Ministerpräsidenten und Ersten Bürgermeister ihre Unschlüssigkeit
und Unentschiedenheit.“

Anstatt selbst festzulegen, wie Product Placement zu kennzeichnen
ist, sollen für die privaten Sender dies die Landesmedienanstalten
leisten. Zudem werden die Sender aufgefordert, bei Kaufproduktionen
entsprechende Informationen einzuholen. Damit offenbaren die
Ministerpräsidenten und ersten Bürgermeister: Es gibt keine
sinnvolle Kennzeichnung. Entweder die Information geht im Vor- bzw.
Abspann – den es bei den privaten Sendern nur selten ausführlich
gibt – unter oder sie führt zu einem zusätzlichen Werbeeffekt.
Zumindest ARD und ZDF könnten deshalb – und auch aufgrund ihres
hohen Gebührenaufkommens – bei Eigenproduktionen auf
„Produktionshilfen“ verzichten.

Seit nunmehr zehn Jahren – damals wurde die PC-Gebühr erstmals
debattiert und staatsvertraglich verankert – wird ein neues
Rundfunkgebührenmodell diskutiert. Doch noch immer stehe man „ganz
am Anfang“, wie Martin Stadelmaier vor Tagen erklärte. Wenn das neue
Rundfunkgebührenmodell „einen faireren Maßstab“ (Kurt Beck) haben
soll, dann ist für mich klar, dass die PC-Gebühr wieder abgeschafft,
Museen, Universitäten und Fachhochschulen, Bibliotheken wie auch
Feuerwehren sowie Studierende von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Da ein Gebührenzahler/-in nur an einem Ort Rundfunk empfangen kann,
muss die unsinnige Zweit- bzw. Drittgebühr für Dienstwagen oder
Zweitwohnung abgeschafft werden. Weder die Gebührenzahler/-innen
noch ARD und ZDF sind Schuld daran, wenn die Befreiungen zunehmen.
Allerdings haben sie allein die Kosten zu tragen. Deshalb soll der
Gebührenausfall durch die Gebührenbefreiungen die befreiende Behörde
übernommen werden.