Schiller-Oper: Urteil ist kein Durchbruch – das Denkmal endlich durch Enteignung retten!
Nach Informationen von NDR 90,3 soll das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden haben, dass die Eigentümerin der Schiller-Oper das denkmalgeschützte Stahlgerüst sichern und erhalten muss. Was sich wie eine gute Nachricht liest, ist leider keine: Wer den Fall und die Eigentümerin Mareike Janssen kennt, weiß, dass sie weiterhin mit viel Geld und guten Anwält*innen versuchen wird, ihren Willen gegen die Interessen der Stadt und des Denkmalschutzes durchzusetzen.
Dazu Marco Hosemann, denkmalpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird nicht zur Sicherung und zum Erhalt der Schilleroper führen. Frau Janssen wird bestimmt Beschwerde einlegen und vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Und selbst wenn sie das nicht tut und das Denkmalschutzamt die Sicherung der denkmalgeschützten Metallkonstruktion in Angriff nimmt und der Eigentümerin in Rechnung stellt, wird die Stadt auf den Kosten sitzen bleiben und weiterhin vor Gericht streiten. Die Schiller-Oper muss aber nicht nur endlich gesichert, sondern auch denkmalgerecht entwickelt werden – Frau Janssen hat Jahre lang bewiesen, dass sie kein Interesse daran hat. Statt noch mehr Zeit verstreichen zu lassen, muss der Senat jetzt § 19 Nummer 1 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetz zur Anwendung bringen: „Enteignungen im Rahmen dieses Gesetzes sind zulässig zur Erhaltung eines gefährdeten Denkmals.“ Dazu werden wir den Senat mit einem Antrag in der Bürgerschaft im Januar auffordern.“
