Denkmalschutzbehörde

Medienberichten zufolge hat der Hamburger Senat den Abriss der Cityhof-Häuser beschlossen. Die denkmalgeschützten vier Hochhäuser dürfen aber nur abgerissen werden, wenn es überwiegende öffentliche Interessen gibt –  so steht es im Denkmalschutzgesetz (vgl. § 9, Abs. 2). Jedoch würden verschiedene Senatsprogramme und Leitlinien die Interessen des Denkmalschutzes überwiegen, erklärt der Senat. Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, erklärt dazu: …
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