Exporte

Drucksache 21/2191 vom 17.11.2015 Über den Hamburger Hafen werden weiterhin auch Gefahrgüter verschifft. Sie werden vor ihrer Verschiffung auf Containerterminals, Kaianlagen, Ran- gierbahnhöfen und Distributionszentren für den Wechsel der Verkehrsträger vor dem Weitertransport abgestellt. Vorschriften zur Gewährleistung eines sicheren Aufenthaltes im Hafen und eines sicheren Transports sind in der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) vom 1. April 2013 geregelt (vorher „Landesge- …
weiterlesen "Kleine Anfrage: Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen"