Kleine Anfrage: Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen

Drucksache 21/2191

vom 17.11.2015

Über den Hamburger Hafen werden weiterhin auch Gefahrgüter verschifft. Sie werden vor ihrer Verschiffung auf Containerterminals, Kaianlagen, Ran- gierbahnhöfen und Distributionszentren für den Wechsel der Verkehrsträger vor dem Weitertransport abgestellt.

Vorschriften zur Gewährleistung eines sicheren Aufenthaltes im Hafen und eines sicheren Transports sind in der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) vom 1. April 2013 geregelt (vorher „Landesge- fahrgutverordnung Hafen Hamburg“). Ein wesentlicher Bestandteil der Siche- rungsmaßnahmen ist das Gefahrgut-Informationssystem GEGIS. Vor dem Eintreffen gefährlicher Güter im Hamburger Hafen müssen Gefahrguttrans- porte seit 1997 verpflichtend elektronisch an GEGIS gemeldet werden.

Um eine kontinuierliche Information und Dokumentation der Gefahrguttrans- porte über den Hamburger Hafen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Abfrage erforderlich, da Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem GEGIS gemeldeten Transporte bei der Polizei nur für die jeweils letzten drei Monate gespeichert werden.

In der Hamburgischen Verfassung heißt es in der Präambel „Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch die Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem Deutschen Vol- ke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen den Erdteilen und Völkern der Welt sein“.

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten hier in voller Länge.