westhagemann

Zum Schutz vor gesundheitlichen Lärm- und Luftbelastungen können Bürger_innen nach § 45 Abs. 3 StVO für ihren Straßenabschnitt Tempo 30 beantragen. Knapp vier Jahre, nachdem der erste von bislang 451 Anträgen in Hamburg gestellt wurde, sind gerade zehn Anträge bearbeitet – und allesamt abgelehnt, wie eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE ergibt. „Der Umgang des Senats mit der Gesundheit von Anwohner_innen an lauten und dreckigen Straßen ist erschütternd. Seit fast vier Jahren modern die Anträge in den Behördenschubladen vor sich hin. Ziehen die Bürger_innen ...
weiterlesen "Verschleppte Tempo 30-Anträge: Praxis des Senats erschüttert"