Verschleppte Tempo 30-Anträge: Praxis des Senats erschüttert
Zum Schutz vor gesundheitlichen Lärm- und Luftbelastungen können Bürger_innen nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung für ihren Straßenabschnitt Tempo 30 beantragen. Knapp vier Jahre, nachdem der erste von bislang 451 Anträgen in Hamburg gestellt wurde, sind gerade zehn Anträge bearbeitet – und allesamt abgelehnt, wie eine Anfrage (Drs. 21/ 17553) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft ergibt. „Der Umgang des Senats mit der Gesundheit von Anwohner_innen an lauten und dreckigen Straßen ist erschütternd. Seit fast vier Jahren modern die Anträge in den Behördenschubladen vor sich hin. Ziehen die Bürger_innen vor Gericht, verschleppt der Senat das Verfahren“, kritisiert Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion. „Wer sein Recht nutzt, wegen zu hoher Belastung Tempo 30 zu beantragen, wird mürbegemacht, mit horrenden Gebühren von bis zu 360 Euro und langer Bearbeitungszeit. Kein Wunder, dass so von 451 Anträgen nur noch 48 übergeblieben sind.“
Dass alle zehn bisher abgearbeiteten Anträge abgelehnt wurden, sei für den Senat wohl eine Erfolgsquote – für die Bürger_innen aber ein weiteres Hindernis, so Sudmann: „Diese Verschleppungs- und Abschreckungspraxis zeigt wieder, dass der Autoverkehr dem Senat wichtiger ist als die Gesundheit der Bürger_innen. Ich erwarte, dass er die Anträge und Gerichtsverfahren zügig abarbeitet und im Sinne des Lärm- und Gesundheitsschutzes entscheidet.“