Schwarz-Grün mauert bei Atom-Transporten: Skandalös gegenüber Parlament und Bevölkerung

Die Ergebnisse der zweiten Großen Anfrage der Fraktion zum Thema Atom-Transporte durch Ham¬burg (Drs. 19/3835) werden nicht im zuständigen Innenausschuss beraten. Die Innenbehörde muss also keine detaillierte Auskunft zu Sicherungsmaßnahmen und Katastrophenschutzplänen geben. Innenpolitische Sprecherin Christiane Schneider kritisierte in einem außerordentlichen 5-Minutenbeitrag während der heutigen Bürgerschaftssitzung die Verweigerungshaltung von Schwarz-Grün scharf:

„Die Linke hat zwei Große Anfragen zum Thema Atom-Transporte durch den Hamburger Hafen und das Hamburger Stadtgebiet gestellt. Hier geht es darum, dass die zweite Große Anfrage mit Antwort an den Innenausschuss überwiesen wird bzw. nicht überwiesen werden soll.

Die erste Große Anfrage war nicht, wie von uns gewünscht, zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen worden, sie wurde aber ausführlich im Umweltausschuss beraten. Dass diese Anfrage nicht auch in den Innenausschuss überwiesen wurde, erwies sich im Umweltausschuss jedoch als dickes Problem.

Zum Zeitpunkt der Beratung im Umweltausschuss hatten Cuxhaven und Bremen gerade den Transport von Atombrennstoffen aus dem britischen Sellafield zum Atomkraftwerk Grohnde über ihre Häfen und ihr Stadtgebiet aus politischen und aus Sicherheitsgründen abgelehnt.

Bei fast allen unseren Fragen nach der Sicherheit der Transporte, der Transportbehälter, nach Sicherheitsvorkehrungen, nach Übungen des Katastrophenschutzes usw. verwiesen die Senatsvertreter den Ausschuss entweder auf die noch ausstehende Antwort auf die zweite Große Anfrage, oder sie blieben die Antwort ganz und gar schuldig, oder sie waren überfordert und wussten nichts Genaues und mussten die Antwort dann zu Protokoll geben.

Jetzt will die Regierungsmehrheit die zweite Große Anfrage wiederum nicht in den Innenausschuss und auch nicht in den Umweltausschuss überweisen. Ich sage Ihnen, warum das ein Skandal ist.

Die LINKE will die Atomtransporte beenden, und wir wollen erreichen, dass sich Hamburg gegen die Transporte über sein Gebiet, über den Hafen wehrt. Aber darum geht es im Konkreten bei dieser Großen Anfrage gar nicht.

In dieser Anfrage geht es ganz wesentlich im die hochsensible Problematik des Schutzes der Bevölkerung vor den Risiken der Atomtransporte. Gerade die Antworten auf diese Fragen sind in unseren Augen ausweichend, vage und insgesamt völlig unzureichend. Wir wurden im Umweltausschuss auf zukünftige Antworten vertröstet, die waren dann völlig unzureichend, und jetzt soll dem zuständigen Ausschuss nicht die Gelegenheit gegeben werden, die Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörden kritisch zu hinterfragen.

Das ist ein zweifacher Skandal – …

Ein Skandal im Hinblick auf die Kontrollfunktion des Parlaments. Der Senat begründet seine restriktive Auskunftspolitik zum Teil damit, dass Auskünfte nicht gegeben werden können, weil sie bei der Veröffentlichung in den Drucksachen dann jedermann zugänglich würden, was nach der Gesetzeslage abzulehnen sei. Doch auch wenn wir das nachvollziehen könnten, gibt es in solchen Fällen doch immer die Möglichkeit, den Ausschuss und damit das Parlament in einer nicht-öffentlichen Sitzung zu informieren. Dieser Möglichkeit verwehrt, wenn die Regierungsmehrheit die Überweisung in einen Ausschuss vorsorglich verhindert. Das ist eine Selbstbeschneidung von Rechten der Legislative.

Ein Skandal im Hinblick auf die Schutzinteressen der Bevölkerung.

Der Rechnungshof rügt die Innenbehörde in seinem Jahresbericht 2009 ausdrücklich, dass sie kein strategisches Gesamtkonzept für den Katastrophenschutz hat, dass kerntechnische und Strahlenunfälle nur im Jahr 2005 beübt worden seien, dass Katastrophenschutzübungen nicht ausreichend ausgewertet werden.

Insgesamt scheint uns die Innenbehörde ein eigenes Schutzinteresse zu verfolgen, nämlich sich kritischen Fragen zu entziehen. Das ist im Hinblick auf die Schutzinteressen der Bevölkerung gefährlich und erbärmlich.
Deshalb fordern wir Sie auf, der Überweisung unserer Großen Anfrage zuzustimmen und die Erörterung sicherheitsrelevanter Fragen meinetwegen in geheimer Sitzung und soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen zuzulassen. Wir jedenfalls werden nicht lockerlassen.“