Senat lässt Gewaltopfer länger auf Entschädigung warten
Die Zahl der Gewaltdelikte in Hamburg steigt (8.815 laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2015), doch nur rund fünf Prozent der Opfer beantragen Entschädigung – 2015 gab es insgesamt 471 Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) und 986 auf Entschädigungsleistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“. Das ergab eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/4375).
„Inzwischen ist die Bearbeitungsdauer solcher Anträge auf durchschnittlich 16 Monate gestiegen – einen Monat mehr als noch letztes Jahr“, kritisiert die Abgeordnete Inge Hannemann. „Offiziell verfolgt der Senat zwar das Ziel, durch personelle Verstärkung die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Aber die Zahlen zeigen: Derzeit sind im Versorgungsamt nur noch sechs MitarbeiterInnen für die Anträge zuständig.“ Im letzten Jahr waren es noch acht – ein Minus von 25 Prozent (vgl. Drs. 21/274). „So wichtig kann dem Senat die Entschädigung von Gewaltopfern also nicht sein“, so Hannemann. „Die langen Bearbeitungszeiten belegen doch, dass wesentlich mehr Personal nötig ist, zumal schon die acht MitarbeiterInnen, die es letztes Jahr noch gab, völlig überlastet waren.“
Weiter ergab die Anfrage, dass im letzten Jahr rund 420.000 Euro aus dem Topf für Geld- und Sachleistungen nicht verbraucht wurden. „Wenn nur rund fünf Prozent der Gewaltopfer einen Antrag auf Entschädigung stellen, scheint diese Möglichkeit noch immer weitgehend unbekannt zu sein“, folgert Hannemann. „Das zeigt auch der Überschuss im Etat für Entschädigungszahlungen. Der Senat sollte Opfer von Gewalt wesentlich besser als bisher informieren und sie und die MitarbeiterInnen im Versorgungsamt angemessen unterstützen.“