„SPD-Entwurf zur Dauerobservierung ist unannehmbar“

Mit ihrer Gesetzesnovellierung zur Dauerobservierung ehemals Sicherungsverwahrter versucht die SPD-Fraktion, den Forderungen des Verwaltungsgerichts Hamburg nachzukommen. Dieses hatte die bisher in Hamburg übliche Praxis unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungs-gerichts für rechtswidrig erklärt. „Wir halten diesen Versuch der SPD mit Blick auf das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für gescheitert“, erklärt dazu Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Der Entwurf sieht nicht einmal einen richterlichen Vorbehalt vor. Wenn Sie eine Ermächtigung zu einer Dauerobservation und der damit verbundenen Verletzung der Menschenwürde wollen, dann muss diese so restriktiv wie möglich sein. Ihr Entwurf ist das nicht, allein deshalb ist er für uns unannehmbar.“