„Untersuchungsausschuss im Spitzel-Skandal nötig“
Im Skandal um den Einsatz der Verdeckten Ermittlerin bzw. Beobachterin für Lageaufklärung Iris P. werfen die Antworten des Senats auf zwei aktuelle Schriftliche Kleine Anfragen (Drs. 21/692, 21/693) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft erneut ein Schlaglicht auf den sorglosen Umgang des Staatsschutzes mit dem Recht und auf die zögerliche Aufklärung des rechtswidrigen Einsatzes durch die Behörde. „Der Einsatz der Beamtin im Radio FSK war sehr viel intensiver als bisher zugegeben“, erklärt dazu Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion. „Das hatte die Redaktion der Sendung revote dokumentiert, und das hat die Behörde in der Antwort auf meine Anfragen jetzt bestätigt. Ebenso hat sie bestätigt, dass die VE-Führung und weitere Vorgesetzte damals stets eingebunden waren: Das betrifft sowohl die aktive Beteiligung an Sendungen wie die Erstellung eines Jingles, mit dem zum nicht angemeldeten Schanzenfest aufgerufen wurde (,Nehmen wir uns die Straße!‘), als auch das regelmäßige Aufsuchen von Privatwohnungen oder die Teilnahme an privaten Ausflügen.“
Als Beobachterin für Lageaufklärung (BfL) hätte die Beamtin Privatwohnungen nur ausnahmsweise, und nur wenn es zur Aufrechterhaltung der Legende dient, betreten dürfen. Tatsächlich war sie aber mindestens einige Dutzend Mal in Privatwohnungen. In ihrer parallelen Funktion als Verdeckte Ermittlerin (VE) in einem Strafverfahren, die Iris P. gleichzeitig war, hat sie laut BKA zwischen Oktober 2002 und April 2004 dagegen „lediglich“ zwei Wohnungen je einmal betreten. „Das belegt eindeutig, wie dehnbar die angeblichen Beschränkungen des rechtlich höchst problematischen Instruments der BfL sind und wie wenig die Grundrechte in der Staatsschutzabteilung Beachtung fanden“, so Schneider. „Nachdem die Behörde bisher stets lediglich zugab, was bereits öffentlich dokumentiert war, und das auch nur auf ausdrückliche Nachfrage, sehe ich in behördeninternen Ermittlungen kein geeignetes Mittel zur Aufklärung des Skandals. Wenn der mit massiven Eingriffen in die Pressefreiheit und in weitere Grundrechte verbundene Einsatz der BfL/VE Iris P. aufgeklärt werden soll, dann brauchen wir einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit allen Rechten der Akteneinsicht und der Zeugenbefragung.“