Vattenfall erleidet Schlappe vor Gericht: Ablehnung der Übertragung von Strommengen auf AKW Brunsbüttel bestätigt

Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig erklärt Dora Heyenn, umweltpolitische Sprecherin: „Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und sehe darin eine Bestätigung, dass der Atomkompromiss eingehalten werden muss. Es darf keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke durch die Hintertür geben.“