Verfassungsrechtliche Prüfung des Hartz IV-Regelsatzes: Rückwirkende Ansprüche prüfen

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit den Hartz IV-Regelsätzen. Am 20. Oktober 2009 war hierzu mündlich verhandelt worden. Beobachter dieser Verhandlung sprechen von deutlichen Signalen durch das Gericht, dass die geltende Berechnungsgrundlage des Hartz IV-Regelsatzes keinen weiteren Bestand haben wird.

Der Karlruher Richterspruch könnte sowohl Bezieher des ALG II und des Sozialgelds (Rechtskreis des SGB II) als auch Bezieher von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Rechtskreis des SGB XII) betreffen.

Die Wahrscheinlichkeit für rückwirkende Korrekturen erscheint gering, besteht aber. Wer eventuelle Ansprüche wahren möchte, muss vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts einen Überprüfungsantrag bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung stellen.

Weitere Informationen und Musterüberprüfungsanträge gibt es online
über den Wuppertaler Verein Tacheles e.V. :

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

oder vor Ort:

Abgeordnetenbüro von Wolfgang Joithe, Straßburger Straße 22, 22049
Hamburg-Dulsberg, Tel.: 040 / 796 950 04.