Verfassungsschutz hat Überwachung von Abgeordneten eingestellt – Erfolg für Demokratie und Meinungsfreiheit
Wie aus dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollausschusses (Dr. 19/3545) hervorgeht, hat das Landesamt für Verfassungsschutz seine Praxis geändert und die Überwachung von Abgeordneten grundsätzlich eingestellt. Im letzten Jahr hatte das Landesamt mehrfach durchsickern lassen, dass es die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Christiane Schneider überwacht. Die Linksfraktion hatte die Geheimdienstaktivitäten gegen eine Abgeordnete in der Bürgerschaftssitzung am 11.2.2009 scharf kritisiert.
Umso mehr freut sich die innenpolitische Sprecherin Christiane Schneider über den Erfolg der Kritik: „Der Hamburger Verfassungsschutz hat eine in rechtsstaatlicher Hinsicht äußerst problematische Praxis beendet. Wo kommen wir hin, wenn Mitglieder der Bürgerschaft, zu deren Aufgaben die Kontrolle der Exekutive gehört, ihrerseits durch die Exekutive kontrolliert und überwacht werden? Und das ohne erkennbare Regelung, also höchst willkürlich. Der Parlamentarische Kontrollausschuss hat sich aufgrund unserer Kritik mit der fragwürdigen Praxis befasst – die Behörde hat endlich reagiert.
Dieser schöne Erfolg spornt uns an, in unserer Kritik des Verfassungsschutzes und in unserer Kontrolle seiner Tätigkeit nicht nachzulassen. Wir stimmen mit Bürgerrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union überein, dass innerstaatliche Geheimdienste ein Mittel zur Unterdrückung von Andersdenkenden sind und dass sie deshalb am besten aufgelöst werden.“