Vollverschleierung – nicht schön, aber kein Grund zur Aufregung
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Schülerin einer Hamburger Berufsschule vollverschleiert den Unterricht besuchen darf und sie die „vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen“ kann.
„Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz festgeschrieben und gesichert. Es ist fraglich ob eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes überhaupt rechtens sein kann“, erklärt Sabine Boeddinghaus, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Auch wir sind keine Anhänger_innen der Vollverschleierung, achten aber die Selbstbestimmung der Frauen. Selbst bei Zweifeln an der Freiwilligkeit des Tragens muss das Argument ausschlaggebend sein, dass ein Verbot absolut kontraproduktiv ist, da man jeglichen Gesprächsfaden abreißen lässt. Angesichts der wirklich geringen Einzelfälle, appellieren wir, die Diskussion mit kühlem Kopf und unter Wahrung der Bürger_innenrechte zu führen. Mit Schaum vor dem Mund fließt das Wasser nur auf die Mühlen der Rechten. Die zentralen Probleme unseres Bildungssystems liegen nicht bei den wenigen vollverschleierten Mädchen.“