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27. Mai 2015

„Vorratsdatenspeicherung ist der falsche Weg“

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beschlossen. „Jede Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten ist ein klarer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dabei ist es unerheblich, ob die Speicherung bei staatlichen Stellen oder durch gesetzliche Verpflichtung bei privaten Stellen stattfindet. Um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, wurden im Datenschutzrecht wesentliche Grundsätze am Maßstab der Verhältnismäßigkeit entwickelt, die auch eingehalten werden müssen“, erklärt dazu Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Durch eine Vorratsdatenspeicherung würden diese Grundsätze (der Erlaubnisvorbehalt für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten; Datensparsamkeit und Datenvermeidbarkeit, Zweckbindung erhobener Daten; Erforderlichkeit für den zu erreichenden Zweck; Transparenz darüber, wo welche Daten gespeichert sind) und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

„Der Gesetzgeber muss die grundrechtlichen und gesellschaftspolitischen Folgen einer solchen Speicherpflicht beachten und darf die Diskussion nicht auf eine vermeintliche Reduzierung von Kriminalität verkürzen“, so Dolzer. Verspürten die BürgerInnen angesichts der geplanten Vorratsdatenspeicherung, immer neuer Speicherpflichten, erweiterter Zugriffsmöglichkeiten von Behörden auf vorhandene Daten sowie des massenhaften Ausspähens von Daten durch eigene und fremde Nachrichtendienste eine zunehmende Verunsicherung, so liegt darin auch eine Gefahr für die Demokratie. „Deshalb ist die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Vorratsdatenspeicherung der falsche Weg.“

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