Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen (III)
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/11490
20. Wahlperiode 17.04.14
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 10.04.14
Betr.: Waffen- und Munitionsexporte über den Hamburger Hafen (III)
Über den Hamburger Hafen werden auch Gefahrgüter verschifft. Die Gefahrgüter werden vor ihrer Verschiffung auf Containerterminals, Kaianlagen, Rangierbahnhöfen und Distributionszentren für den Wechsel der Verkehrsträger zum Weitertransport abgestellt. Vorschriften zur Gewährleistung eines sicheren Aufenthaltes im Hafen und eines sicheren Transports sind in der Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH) vom 1. April 2013 geregelt (vorher „Landesgefahrgutverordnung Hafen Hamburg“).
Ein wesentlicher Bestandteil der Sicherungsmaßnahmen ist das GefahrgutInformationssystem GEGIS. Vor dem Eintreffen gefährlicher Güter im Hamburger Hafen müssen Gefahrguttransporte seit 1997 verpflichtend elektronisch an das GEGIS-System gemeldet werden. Um eine kontinuierliche Information und Dokumentation der Gefahrguttransporte über den Hamburger Hafen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige zweimonatige Abfrage erforderlich, da Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem GEGIS gemeldeten Transporte bei der Polizei nur für die jeweils letzten drei Monate gespeichert werden.
Ich frage den Senat:
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