14. Oktober 2009

Fernwärmeleitung für das Kohlekraftwerk Moorburg (III)/ Zusammenhang zur Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel

 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
19/4348
19. Wahlperiode 20.10.09

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn und Norbert Hackbusch (Fraktion DIE LINKE) vom 14.10.09

Betr.: Fernwärmeleitung für das Kohlekraftwerk Moorburg (III)/ Zusammenhang zur Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel

Die Plangenehmigung für die Fernwärmeleitung wurde für sofort vollziehbar erklärt. Nach § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung darf nur dann die sofortige Vollziehbarkeit schriftlich angeordnet werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse den Sofortvollzug rechtfertigt.

Im Fall der Fernwärmeleitung wird der Sofortvollzug mit einer besonderen Eilbedürftigkeit begründet. Die Eilbedürftigkeit resultiere daraus, dass das Heizkraftwerk Wedel „aus technischen Gründen nur noch für eine begrenzte Zeit als Reserve betrieben werden“ könne und daher bei einer Verzögerung des Baubeginns „die Wärmeversorgung des gesamten Hamburger Westens ab der Heizperiode 2012/2013 akut gefährdet“ sei. Das „Abendblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 23. Januar 2009, dass Vattenfall nun doch nicht mehr beabsichtigt, das Kraftwerk in Wedel abzuschalten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier