BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5214
19. Wahlperiode 05.02.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 28.01.10
Betr.: Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MUF), insbesondere die Zugän-ge, Inobhutnahmen, Altersfiktivsetzungen und Rückschiebungen auf der Grundlage der Dublin II
Die Zahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge (MUF), das heißt ohne Eltern einreisender Kinder und Jugendlicher bis 18 Jahren, ist in Hamburg auch im Jahr 2009 angestiegen, womit der Trend seit Mitte 2008 sich fortsetzte (vergleiche die folgenden Bürgerschaftsdrucksachen 19/2002, 19/2204 und 19/2214). Die Plätze in den inzwischen zwei Erstversorgungseinrichtungen (EVE) sowie weitere Plätze im Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) und in Jugendwohnungen sind permanent ausgelastet und reichen nicht aus für die in Obhut zu nehmenden Flüchtlingsjugendlichen. Außerdem erreichen bei Weitem nicht alle in Hamburg ankommenden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge die Jugendhilfeeinrichtungen, denn auch 2009 wurde ein (zunehmender?) Teil der Neuankömmlinge in der Ausländerbehörde in der Sportallee für 18 Jahre alt erklärt und in andere Bundesländer wegverteilt.
Das Verfahren zur Altersfestsetzung wurde seit etwa Mitte 2009 geändert und ist jetzt mit einer zwangsweisen medizinischen Untersuchung (gegebenenfalls einschließlich Röntgen) im Institut für Rechtsmedizin des UKE verbunden (siehe Verfügung des Einwohner-Zentralamts). Gegen diese Zwangsuntersuchung wurden von mehreren Jugendlichen erfolgreich Rechtsmittel eingelegt (zum Beispiel Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 22.7.2009, Aktenzeichen 3 E 1152/09). Trotz dieses Gerichtsbeschlusses macht die Ausländerbehörde aber weiter mit dem „Fiktivsetzen“, und bei Widerspruch gegen die medizinische Untersuchung wird einfach durch Inaugenscheinnahme ein fiktives Alter festgelegt und der zum Erwachsenen erklärte junge Flüchtling aus Hamburg wegverteilt.
Die genauen Zahlen zu Zugängen, Inhobhutnahmen und Altersfiktivsetzungen im Jahr 2009 sind nicht bekannt. Sie sind jedoch wichtig, auch um den Bedarf an Plätzen und Personal in Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Ju-gendämtern, Therapieeinrichtungen et cetera zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier