Gerechte Bildung braucht ein inklusives Schulgesetz!

 

Ein neues, inklusives Schulgesetz für Hamburg ist lange überfällig – jetzt legen wir nach umfangreicher Vorarbeit einen eigenen Entwurf vor. „Unser Gesetz ist auf der Höhe der Zeit: Es ist konsequent an den UN-Konventionen über die Rechte von Kindern und von behinderten Menschen orientiert“, erklärt unsere bildungspolitische Sprecherin Sabine Boeddinghaus.

Gesetzentwurf

 

Wir präsentieren unseren Entwurf für ein neues inklusives Schulgesetz.

Über einen Klick aufs Bild kommen Sie zum Gesetzestext. Gesetzentwurf-1024x721

Veranstaltung am Montag, 25. November

 

Durch Klick auf die Grafik kommen Sie zur Veranstaltungsankündigung.

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Flyer mit Zusammenfassung zu unserem Schulgesetz

 

Was steht in unserem Entwurf für ein neues inklusives Schulgesetz?
In einem Flyer haben wir zentrale Punkte zusammengefasst.

Durch Klick aufs Bild kommen Sie zum Flyer.

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Rede

 

Zur Rede von Sabine Boeddinghaus bei der Präsentation des Gesetzentwurfs

Grußworte

 

Grußwort von Anna Ammonn (Vorsitzende GGG Hamburg)

Grußwort von Anja Bensinger-Stolze (Vorsitzende GEW Hamburg)

Pressemitteilung

 

Gerechte Bildung braucht ein inklusives Schulgesetz!

Ein neues, inklusives Schulgesetz für Hamburg ist lange überfällig – jetzt legt die Fraktion DIE LINKE nach umfangreicher Vorarbeit einen eigenen Entwurf vor. „Unser Gesetz ist auf der Höhe der Zeit: Es ist konsequent an den UN-Konventionen über die Rechte von Kindern und von behinderten Menschen orientiert“, erklärte auf einer Pressekonferenz die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Boeddinghaus. „Pädagog_innen und Schulrechtsexpert_innen stimmen unserem Entwurf zu, er basiert auf dem aktuellen Stand der Bildungsforschung und ist eine Antwort auf die lange bekannte Ungerechtigkeit unseres Bildungssystems.“

Kerngedanke ist, dass jede Schule volle Verantwortung für ihre Schüler_innen übernimmt: Der Unterricht wird didaktisch und pädagogisch an den Lernerfordernissen der einzelnen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet, die individuelle Förderung zum bestmöglichen Schulabschluss steht im Mittelpunkt. Das heißt auch: Niemand wird abgeschult.

Auch den Ganztag soll das Schulgesetz neu regeln. „Er ist nur formell Realität in Hamburg, praktisch gilt derzeit: vormittags Schule, nachmittags Betreuung“, sagte Boeddinghaus. „Ein guter Ganztag muss Kindern und Jugendlichen anregende Lernumgebung und Angebote am Vor- wie am Nachmittag bieten. Dazu gehört auch gemeinsames Lernen im eigenen Takt: Jede_r hat ein eigenes Lerntempo, dem muss sich die inklusive Schule anpassen.“

In keinem OECD-Land entscheidet die soziale Herkunft so sehr über den Bildungserfolg wie in Deutschland, zudem stagnieren die Bildungsausgaben aufgrund der „Schuldenbremse“. Die Umsetzung der Konventionen zu Kinder- und Behindertenrechten erfordert aber weitreichende Schritte hin zu einem allgemein zugänglichen, verfüg- und adaptierbaren Bildungswesen sowie eine zügige Umsetzung des Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe und Förderung aller Kinder.

„Wichtig ist dabei, dass alle an Bildung Beteiligten gemeinsam ein inklusives, gerechtes Bildungssystem gestalten, das den Kindern zu ihrem Recht auf Bildung und Teilhabe verhilft“, so Boeddinghaus. „Deshalb sieht das inklusive Schulgesetz vor, den Regionalen Bildungskonferenzen größere Kompetenzen in der Schulentwicklungsplanung einzuräumen. Selbstverständlich müssen für die inklusive Weiterentwicklung des Schulwesens die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen und Mittel bereitgestellt werden.“