Amtsgericht Gotha entscheidet gegen Hartz-IV-Sanktionen
Das Sozialgericht Gotha ist in einem aktuellen Beschluss (AZ S 15 AS 5157/14) zu dem Ergebnis gekommen, dass Hartz-IV-Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige verfassungswidrig sind und vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden müssen. Unsere Abgeordnete Inge Hannemann fordert deshalb, die Bundesagentur für Arbeit unverzüglich anzuweisen, bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine weiteren Sanktionen zu verhängen.
Hannemann: „Ein Existenzminimum muss stets und in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein. Mit den Sanktionen wird ein Ermessen ausgeübt, das die Menschenrechte Betroffener untergräbt oder zumindest beschneidet. Die Würde des Menschen aber ist bedingungslos.“
Bereits 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Existenzminimum dem Grunde nach unverfügbar ist und eingelöst werden muss. Jede Sanktion unterschreitet damit das unverfügbare Existenzminimum. Es ist durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt. Hannemann rät: „Es schadet auf keinen Fall – mit Blick auf die Aussage des Sozialgerichts Gotha – im Zweifelsfall Widerspruch gegen Sanktionen einzulegen.“