Kriterien im Entwurf des “Hamburger-Stabilisierungs-Fonds-Gesetz – HSFG”: Betriebsbeteiligungen zur Förderung von Tarifbindung, Mitbestimmung und Arbeitsplatzerhalt nutzen!
Am 15.09.20 teilte der Senat der Bürgerschaft mit, einen „Hamburger Stabilisierungs Fonds“ einzurichten (Drs. 22/1417). Er besteht im Wesentlichen daraus, liquiditäts- und kapitalwirksame Maßnahmen für relevante Unternehmen zu ergreifen, die noch nicht von schon bestehenden finanziellen Hilfsinstrumenten abgedeckt sind. Der Senat soll dazu ermächtigt werden, Kredite zugunsten des Sondervermögens „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von 800 Millionen Euro aufzunehmen sowie Sicherheitsleistungen zur Erleichterung und Absicherung der Kreditaufnahme zugunsten der nach dem Hamburger-Stabilisierungs-FondsGesetz begünstigten Unternehmen im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro zu übernehmen.