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7. Mai 2015

„Dieses Referendum ist ein Angriff auf die direkte Demokratie“

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Die Bürgerschaft entscheidet heute über eine Verfassungsänderung von erheblicher Bedeutung. SPD, Grüne und CDU behaupten, die Einführung eines Bürgerschaftsreferendums bringe mehr Bürgerbeteiligung. „Das Gegenteil ist der Fall“, erklärt dazu die verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider. „Das ist ein Angriff auf die in Hamburg im Bundesvergleich recht weit entwickelte direkte Demokratie. Ziel ist ihre Aushöhlung, die Möglichkeit, direktdemokratische Beteiligung in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu unterlaufen.“ DIE LINKE möchte dagegen ein verbindliches Referendum zu Olympia in einem fairen Verfahren durchführen, aber einen Schnellschuss mit weitreichenden, praktisch unübersehbaren Konsequenzen für die direkte Demokratie vermeiden. Deshalb hat die Fraktion einen eigenen Antrag zu einem Olympia-Referendum eingebracht.

„In dem nicht einmal drei Wochen dauernden Schnellverfahren ist ein Gesetzentwurf entstanden, dessen Tragweite viele HamburgerInnen gerade erst zu verstehen beginnen und die Grünen vielleicht noch überhaupt nicht verstanden haben. Wenn doch, wär‘s umso schlimmer“, so Schneider. Denn mit der von SPD, Grünen und CDU geplanten Verfassungsänderung würde es äußerst schwer, wenn nicht unmöglich, Volksabstimmungsverfahren überhaupt zu Ende zu führen: „Senat und eine große Koalition in der Bürgerschaft können zu einem frühen Zeitpunkt, bevor die erste Stufe abgeschlossen oder eventuell, wenn sie gerade abgeschlossen ist, in das Verfahren reingrätschen. Die Volksinitiative kann selbst dann ausgeschaltet werden, wenn sie die nötigen Unterschriften gesammelt hat und zulässig ist. Die Rechte von VolksinitiatorInnen werden mit dieser geplanten Verfassungsänderung geschwächt. Es gibt keinen Zugewinn an Gestaltungsmacht ,von unten‘, sondern einen gravierenden Verlust.“

Ein zweiter Punkt, der die Verfassungsänderung für DIE LINKE inakzeptabel macht, ist die darin enthaltende Sperrfrist, kritisiert Schneider. „Konkret heißt das für das Referendum zu Olympia: Der Senat wird bis zur Abstimmung im November 2015 keine belastbaren Zahlen für die Kosten der Olympischen und Paralympischen Spiele vorlegen. Damit gibt es keine solide Entscheidungs-grundlage. Wenn dann zwei, drei Jahre später die vorgelegten Zahlen durch die Realität überholt sind, die zu erwartende Kostenexplosion sich abzeichnet, ist es nicht mehr möglich, die Entscheidung durch Einleitung eines Volksabstimmungsverfahrens zurückzuholen. Das ginge frühestens ab Ende Februar 2020, die Durchführung eines Volksentscheids wäre dann frühestens 2022 vorstellbar. Es ist praktisch unmöglich, ein weit gediehenes Großprojekt in einer so späten Phase zu stoppen. Das hat mit Demokratie und Bürgerbeteiligung wirklich gar nichts zu tun.“

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

    • Mitglied in den Ausschüssen:
      • Eingabe–, Härtefall–, Innen–, Verfassungs- und Bezirksausschusss
      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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