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5. Mai 2015

ElPhi: „Täuschung des Parlaments muss Nachspiel haben“

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Einem Bericht des Hamburger Abendblatts zufolge wird die Staatsanwaltschaft Hamburg kein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Elbphilharmonie-Skandal einleiten. „Die organisierte Unverantwortung der Regierung Ole von Beust ist wohl strafrechtlich nicht zu verfolgen“, erklärt dazu Norbert Hackbusch, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Er verweist aber auf den Bericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, in dem es auf Seite 523 heißt: „Dabei ist eine fehlerhafte und teils bewusst falsche Information der Bürgerschaft durch den Senat – größtenteils auf der Grundlage von Informationen der ReGe – bei allen Phasen des Projekts Elbphilharmonie festzustellen.“ „Damit hat der Untersuchungsausschuss nicht nur die schlechte unverantwortliche Politik kritisiert, sondern ebenso eine bewusste Täuschung der Bürgerschaft und damit der Öffentlichkeit. Das ist keine Bagatelle, hier geht es um ein existentielles Prinzip der Demokratie“, so Hackbusch. „Für Hamburg wäre es sehr wichtig, zumindest zu einer gerichtlichen Entscheidung bezüglich der Falschinformation der Bürgerschaft zu kommen.“

Außerdem falle auf, dass der SPD-Senat bis heute keine juristischen Aktivitäten gegenüber Dritten eingeleitet hat, die zentrale Aufgaben für die Stadt wahrgenommen haben. „Die Planung der Elbphilharmonie wurde ja gerade nicht von der staatlichen Bürokratie getätigt, sondern von externen Beratern“, so Hackbusch. „Deren Fehlleistungen wurden  im Bericht des PUAs kräftig kritisiert, und sie sollten auch verfolgt werden.“ Er erinnert in diesem Zusammenhang an Ute Jasper, die verantwortlich war für die juristische Konstruktion, die zur Grundlage für die hohen Nachforderungen von Hochtief an die Stadt wurden. „Und als zweites sind  Ernst & Young zu nennen, nach deren Gutachten über den legendären Pauschalfestpreis sich der Senat darauf verließ, dass das Risiko höherer Baupreise durch Leistungsänderungen limitiert sei. Ein fatales Fehlurteil!“

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