Kleine Anfrage: G20 (IV): Geheimdienste

Drucksache 21/8143

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 22.02.17 und Antwort des Senats

Der OSZE-Gipfel im Dezember hat nur einen kleinen Vorgeschmack gegeben auf das, was Hamburg mit dem G20-Gipfel bevorsteht, der am 7. und 8. Juli 2017 in der Innenstadt durchgeführt werden soll. Es besteht kaum ein Zweifel, dass das die teuersten Tage werden, die Hamburg je erlebt hat. Das betrifft nicht nur die Kosten, die allein für die Sicherung des G20-Gipfels und der Delegationen mit über 6.500 erwarteten Delegierten, darunter politisch höchst umstrittene Staats- und Regierungschefs, zu erwarten sind und die im Wesentlichen von den Hamburger Bürgern/-innen zu zahlen sein dürften. Zu befürchten sind nach den Erfahrungen anderer Gipfel, z.B. des G8-Gipfels in Heiligendamm oder des G8-/G20-Gipfels in Toronto 2010, erhebliche Beeinträchtigungen des Alltags, eskalierende Auseinandersetzungen, ein großer Schub der inneren Aufrüstung und nicht zuletzt gravierende Einschränku gen von Grund- und Bürgerrechten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Polizei Hamburg wird im Zusammenwirken mit anderen Sicherheitsbehörden die Sicherheit der Menschen in Hamburg, der Gipfelteilnehmer, der Veranstaltung wie auch der Teilnehmer von Versammlungen während des G20-Gipfeltreffens in Ham- burg gewährleisten. Die Sicherheitsmaßnahmen bei diesem Gipfeltreffen werden neben den zum Schutz von Staatsgästen standardmäßig zu treffenden Maßnahmen vor allem davon bestimmt, welche Versammlungen und Aktionen im näheren und weiteren Umfeld der Veranstaltung stattfinden. Die Polizei Hamburg wird ihre Maß- nahmen so treffen, dass die erforderliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, zugleich jedoch die Einschränkungen auf das dafür unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden. Sie wird hierbei mit den Sicherheitsbehörden des Bundes zusammenarbeiten. Die Gesamteinsatzführung liegt, wie bei dem OSZE-Ministerrats- treffen, bei der Polizei Hamburg. Eine dauerhafte Veränderung der Einsatzausstattung der Sicherheitsbehörden sowie der Sicherheitsausstattung in Hamburg generell ist mit dem G20-Gipfel nicht verbunden. Im Jahr 2016 eingeleitete Maßnahmen zur Ausstattung der Polizei und der Feuerwehr sind den grundsätzlich veränderten Sicherheitsa forderungen und den damit verbundenen Schutzanforderungen von Einsatzkräften und Bevölkerung zugeordnet und keine Folge der Sicherheitsmaßnahmen zum G20- Gipfel.

Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen des G20-Gipfeltreffens sind, soweit sie den Hamburger Sicherheitsbehörden zuzuordnen sind, zum derzeitigen Zeitpunkt aufgrund der noch erfolgenden Einsatzplanungs- und Vorbereitungsmaßnahmen nicht zu benennen. Sie werden wesentlich durch den Umfang der zu treffenden Sicherheits- maßnahmen – aus den verschiedensten Anlässen –, siehe vorstehende Ausführungen, bestimmt. Inwieweit und welche Kosten hierbei von den Hamburger Sicherheitsbehörden zu tragen sind, ist aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Gespräche Hamburgs mit dem Bund derzeit nicht zu benennen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Dossiers, die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder über Protest-Vorbereitungen erstellt haben, wurden dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bisher bekannt?

Die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder untereinander erfolgt auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) sowie der Verfassungsschutzgesetze der Länder. Gemäß der Zusammenarbeitsregelung in § 5 BVerfSchG übermitteln die Landesämter Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie an die anderen Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet dem gegenüber die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist.

In Vorbereitung des G20-Gipfels werden dem Senat gemäß der gesetzlichen Grundlage von den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie dem Bundesamt für Ver- fassungsschutz sogenannte Sachstandsberichte beziehungsweise Lagefortschreibungen übermittelt, deren Inhalte regelmäßig aktualisiert werden.

2. Welche Treffen oder Konferenzen mit ausländischen Geheimdiensten hat das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz zur Vorbereitung auf den Einsatz abgehalten beziehungsweise an welchen entsprechen- den Treffen oder Konferenzen teilgenommen?

Gemäß § 5 Absatz 5 BVerfSchG ist für den erforderlichen Dienstverkehr mit den öffentlichen Stellen anderer Staaten das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig; dies schließt auch ausländische Geheimdienste mit ein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung.

3. Inwiefern werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotels, in denen ausländische Delegationen untergebracht sind, in den Messehallen oder in anderen Einrichtungen, die von ausländischen Delegationen frequen- tiert werden, durch das LfV und/oder die Polizei überprüft?

Die Polizei überprüft Mitarbeiter in Hotels, Messehallen oder anderen Einrichtungen, sofern sie sich in einem festgelegten Sicherheitsbereich aufhalten. Das LfV Hamburg führt solche Überprüfungen nicht durch.