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3. November 2020

Gemeinsame Erklärung der kulturpolitischen Sprecher:innen der Fraktionen DIE LINKE.

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Für die Kultur- und Veranstaltungsbranche ist der „Lockdown light“ keinesfalls light, sondern bedeutet für die Beschäftigten eine zunehmende Verschärfung und Gefährdung ihrer beruflichen Existenz. Viele sind in einer existentiellen Notlage.

Nachdem die Theater, Konzerthäuser, Museen, Galerien & fast alle Kulturbetriebe alles dafür getan haben, um den Menschen ein sicheres Kulturerlebnis zu ermöglichen und damit ein konstruktiver Teil der Lösung und nicht des Problems sind, wird nun wieder alles dicht gemacht. Das, obwohl geeignete Ticketing-Systeme zur Anwendung kamen, Lüftungssysteme installiert wurden und die Bestuhlung umgebaut wurde, um die gebotenen Abstands- und Hygieneregelungen zu gewährleisten.

Doch trotz intensiver und vielseitiger Anstrengungen seitens der Kultureinrichtungen und einer nachweislich guten Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen heißt es wieder: The Show is over!

Der Veranstaltungsbranche gehen die Lichter aus, sodass die berufliche Existenz von über einer Millionen Beschäftigte gefährdet ist. In den 11 Teilbereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind ca. 1,8 Mio. Beschäftigte tätig. Deutschland ist reich genug, um die Infrastruktur der Kultur- und Veranstaltungsbranche mitsamt ihrer Beschäftigten über die Corona-Krise zu retten. Einmal zerstörte kulturelle Infrastruktur kann nicht einfach so ersetzt werden. Kultur ist gesellschaftsrelevant und die Folgeschäden eines Kahlschlags, wie er billigend in Kauf genommen wird, werden verheerend sein: Denn ohne Kultur wird es still und düster!

Die kulturpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen DIE LINKE. der Landtage, des Bundestages und unserer Delegation im Europaparlament unterstützen deshalb nachdrücklich die Forderungen von Kultur- und Kreativschaffenden des Aktionsbündnisses Alarmstufe Rot!

Das Konjunkturprogramm des Bundes wie auch der erleichterte Zugang zur Grundsicherung gehen an der Lebens- und Arbeitsrealität der Kultur- und Kreativschaffenden vorbei!

Die meisten von Ihnen bekommen weder Kurzarbeitergeld noch Arbeitslosengeld I und selbst die Grundsicherung bleibt vielen, trotz vereinfachtem Zugang, verwehrt. Die Soforthilfe des Bundes berechtigt sie auch nicht, bei bestehenden Liquiditätsengpässen auch Lebensunterhaltskosten anzurechnen.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung und den Bundestag dringlich auf, entsprechend der am 05. Juni 2020 auf Initiative der Länder Berlin und Bremen beschlossenen Entschließung des Bundesrates, die Kriterien der sogenannten „Überbrückungshilfen“ des Bundes an die spezifischen Bedarfe der Kultur- und Kreativbranche anzupassen und  einen Pauschbetrag als Einkommen zu ermöglichen.

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