Große Koalition aus SPD, CDU und Grünen schleift Transparenzgesetz
Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt heute massive Einschränkungen des Hamburger Transparenzgesetzes. „Der Zusatzantrag von Rot-Grün und CDU ändert nichts daran, das durch die Novelle die Transparenz geschliffen wird. Unnötige Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind vorprogrammiert“, kritisiert Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
Besonders gravierend sei, dass in Zukunft auch Namen und Anschriften von Antragsteller_innen an befragen Stellen weitergegeben werden können. Zwar ist im rot-grün-schwarzen Zusatzantrag formuliert, dass die Namen von Antragsteller_innen nicht weitergegeben werden „können“, wenn diese ein Geheimhaltungsinteresse begründen und dieses überwiegt. „Diese Formulierung ist vollkommen wage und bedeutet faktisch, dass der Schutz vor Namensweitergabe nach Gutsherrenart gewährt werden kann – oder auch nicht. Das Risiko der Antragstellenden bleibt. Das ist vor dem Hintergrund, dass in der Slowakei kürzlich ein Antragsteller ermordet wurde, vollkommen verantwortungslos“, meint Dolzer.
Mit 28 Änderungsvorschlägen der Linksfraktion könnte die Transparenz und der Datenschutz in Hamburg ausgeweitet werden, anstatt sie, wie von Rot-Grün anvisiert, teilweise auszuhebeln. Zu den Vorschlägen gehört u.a. das Ermöglichen von Transparenz in Bezug auf Bauanträge und Bauvoranfragen, Anträge zu Probebohrungen, Daten und Pläne zu Liegenschaften, Art und Umfang von drittmittelfinanzierter Forschung, den Verfassungsschutz und das Vermögen der Stadt Hamburg. Dolzer: „Wir haben formuliert, wie Verträge wirklich transparent gemacht werden könnten. Zudem braucht der Datenschutzbeauftragte ein Anordnungsrecht und nicht nur ein Klagerecht, wie im Zusatzantrag formuliert.“
Grundsätzlich kritisiert Dolzer das gesamte Vorgehen von SPD und Grünen bei der Neufassung des Transparenzgesetzes. „Zu versuchen, eine derart gravierende Novelle ohne Debatte durch die Bürgerschaft zu winken, ist absolut unangemessen. Wer so handelt, darf sich nicht wundern, wenn Menschen das Vertrauen in die Parlamente verlieren.“