HSH Nordbank: Entlassung von Vorstandsmitgliedern müssen Regessansprüche folgen

Aufsichtsratschef Hilmar Kopper hat für Anfang der kommenden Woche eine außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates einberufen. Dort sollen die Verträge des stellvertretenden Vorsitzenden Peter Rieck und des Kapitalmarktvorstandes Jochen Friedrich der HSH Nordbank aufgelöst werden. Grundlage für die geplante Entlassung sei das Gutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer über Verfehlungen bei Geschäften der Bank. Die beiden Vorstände sollen dafür die Hauptverantwortung tragen, es geht um „erhebliche Sorgfaltspflichtverletzungen“ bei Kreditersatzgeschäften Ende 2007.

Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE Dr. Joachim Bischoff:

„In der Tat sind die Vorstandsmitglieder Rieck und Friedrich tief in die Lastminute- und Kreislaufgeschäfte Namens Omega  Ende 2007 verwickelt. Zum Beweis hätte es nicht der Sonderuntersuchung durch die Wirtschaftskanzlei Freshfield bedurft. Schon aus der seit März 2009 vorliegenden Prüfung des Geschäftsjahres 2008 und den darin eingeschlossenen Sonderprüfungen geht hervor, dass die HSH -Bilanz Ende 2007 von ‚toxischem Müll’ gereinigt wurde, weil ansonsten höhere Absicherungen durch Eigenkapital fällig geworden wären.“

Die Bank wäre bereits im Frühjahr 2008 in die Schlagzeilen wegen massiver ökonomischer Schieflage geraten. Die Kapitalerhöhung des Sommers 2008 in Höhe von 2 Mrd. Euro wäre uns erspart geblieben. Und der Restrukturierungsprozess hätte ein Jahr früher einsetzen können.

Bekanntlich gehört auch Herr Nonnenmacher der HSH Nordbank seit Oktober 2007 dem Vorstand an und ist in dem Zusammenhang der fragwürdigen Geschäftsoperationen  stets eingebunden gewesen. Der von dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper beständig ausgesprochene ‚Freibrief’ für Herrn Nonnenmacher ist nicht aufrecht zu erhalten.

Wenn in der kommenden Woche zwei Vorstandsmitglieder zur Rechenschaft gezogen werden, dann kann dies nur der erste Schritt sein. Bei grober Verletzung der Pflichten sind Regessansprüche fällig. Wenn ein Vorstandsmitglied schuldhaft seine Pflicht
verletzt, so muss er diesen Schaden der Aktiengesellschaft erstatten. Wir reden hier nicht nur über die bislang angefallenen Verluste aus diesen Geschäften in der Größenordnung von 500 Millionen Euro, sondern Ende des laufenden Jahres werden wir weitere
Abschreibungen sehen.

Diese Verletzungen der Sorgfaltspflichten  betreffen nicht nur Vorstandsmitglieder, sondern auch bei den Aufsichtsratmitgliedern gilt die entsprechende Haftung. Für Aufsichtsratmitglieder wie Peiner und Freytag oder Wiegard (alle CDU) die von einer
Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat entsandt wurden, gilt grundsätzlich nichts anderes.