HSH Nordbank im Visier von Staatsanwaltschaft und EU-Kommission
Nach Medienberichten werden die Ermittlungen gegen die HSH Nordbank werden ausgeweitet. Der Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft hatte sich entsprechend geäußert. Es werde ermittlungstechnisch intensiv dem Verdacht auf „Bilanzfälschung“ nachgegangen. Zudem bezweifelt die EU-Kommission die Rechtmäßigkeit der staatlichen Rettungsaktion im Mai 2009. Der der Kapitalerhöhung durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zugrunde gelegte Aktienkurs von 19 Euro sei viel zu hoch gewesen. Es sei gegen Beihilfevorschriften verstoßen worden und es werde geprüft, ob den SteuerzahlerInnen Schaden entstanden sei.
Dazu erklärt Dr. Bischoff, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion:
„Bilanzfälschung – endlich nennt die Staatsanwaltschaft das Kind beim Namen. Hoffentlich kommt bald die ganze Wahrheit über das Geschäftsgebaren der aktiven und der ehemaligen Vorstände sowie der früheren Aufsichtsräte ans Licht. Auch die Prüfung der EU-Kommission ist überfällig. Der viel zu hohe Aktienkurs, und damit der überteuerte Kaufpreis zu Lasten der Länder Hamburg und Schleswig Holstein, ist nicht nichts Neues. Bereits im Juli 2009 habe ich auf die viel zu teure Emission hingewiesen.
Ob aus der Prüfung durch die EU-Kommission und aus den Ermittlungen wegen Bilanzfälschung etwas folgt, bleibt abzuwarten. Man kann nur hoffen, dass die Vorstände, die vorsätzlich gehandelt haben, persönlich zur Verantwortung gezogen werden und, dass gleichfalls an das Licht der Öffentlichkeit kommt, welche Politiker bei den ganzen Deals wessen Interessen vertreten haben.“
Hintergrund: Wie kam es zum überhöhten Aktienpreis?
Im Mai 2009 hatte eine außerordentliche Hauptversammlung der schwer angeschlagenen HSH Nordbank einstimmig die dringend benötigte Kapitalerhöhung um drei Mrd. Euro beschlossen. Das machte eine Neubewertung der Aktien der Bank und damit der Gewichte der Anteilseigener notwendig. Nach einem von der Bank in Auftrag gegebenen Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC lag die Preisspanne für die neuen Anteilsscheine der HSH Nordbank zwischen 11 Euro und 20 Euro. Mitgesellschafter Flowers hielt ursprünglich einen Preis von 35 Euro für gerechtfertigt, später forderte er 26 Euro.
Der Buchwert der Bank wurde durch Gutachter auf rund 2 Mrd. Euro oder 23 Euro je Aktie festgesetzt. Der ausgehandelte Preis von 19 Euro liegt also unterhalb des Buchwertes. Als Flowers vor einigen Jahren bei der HSH Nordbank eingestiegen war, hatten seine Investoren noch rund 90 Euro bezahlt.
Grundlage für die Preisfestlegung von 19 Euro für die neuen Stammaktien waren zwei unabhängige Gutachten. Verfasser dieser „Gutachten“ waren die Nomura Bank GmbH sowie PWC PricewaterhouseCoopers. Unabhängig voneinander weisen beide „Gutachter“ in ihren „Gutachten“ ausdrücklich auf folgendes hin:
• Es durften nur vom HSH Nordbank Vorstand vorgegebene Planungsrechnungen berücksichtigt werden.
• Es durfte nicht mit im Hause HSH Nordbank zuständigen Experten gesprochen werden.
• Es wurden keine eigenen Due Diligence Prüfungen (wörtliche: gebotene bzw. angemessene Sorgfaltsprüfungen) vorgenommen werden.
• Die Nomura Bank nennt ihr Gutachten noch nicht einmal „Gutachten“, sondern lediglich „Stellungnahme“.
• Sowohl Nomura als auch PWC lassen sich von evtl. Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen.
• Die Nomura Bank lässt sich gleichzeitig genehmigen, auf eigene und Kundenrechnung Optionsgeschäfte auf den Aktienkurs vornehmen zu dürfen. Man könnte dieses auch als Insiderhandel bezeichnen.
• Beide „Gutachter“ weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen bekannt ist, dass die HSH Nordbank im Rating von A auf BBB- herabgestuft wurde. Sie berücksichtigen diese Herabstufung für die vorgelegten Planungsrechnungen jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der HSH-Geschäftsführung nicht.
Hätten sie die Herabstufung im Rating berücksichtigt, dann wäre der Buchwert von 23 Euro je Stammaktie nicht zu halten gewesen. Außerdem wären aufgrund der daraus zwangsläufig resultierenden deutlich kostenintensiveren Refinanzierungsmöglichkeiten die Planungsrechnungen des HSH-Vorstandes viel zu optimistisch gewesen und hätten als Grundlage zur Preisfeststellung des Aktienkurses gar nicht zugrunde gelegt werden dürfen. Dann wäre man wahrscheinlich bei einem Ausgabe-Aktienkurs von etwa 10 Euro gelandet. Dieses war nämlich laut den Gutachten der realistische Aktienkurs.