Kanzler Scholz im PUA „Cum Ex“: Lügen haben kurze Lebenszeiten – und sind strafbar

Neue Recherchen des Stern legen nahe, dass Bundeskanzler Olaf Scholz vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Cum Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft gelogen hat. So soll Scholz persönlich in die Beantwortung einer Anfrage der Linksfraktion eingebunden gewesen sein – was er im PUA bestritten hat.

Dazu Norbert Hackbusch, Vertreter der Fraktion Die Linke im PUA „Cum Ex“: „Lügen haben kurze Lebenszeiten. Die falsche Antwort auf meine Frage zu den Treffen zwischen dem damaligen Bürgermeister Scholz und dem Chef der Warburg-Bank zieht weitere Kreise. Nach den Recherchen des Stern war Olaf Scholz‘ Antwort im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss falsch: Dort hatte er noch ausgesagt, in die Beantwortung nicht involviert worden zu sein. Falschaussagen im Untersuchungsausschuss sind übrigens strafbar. Der Tatbestand der uneidlichen Falschaussage sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.“