Karstadt-Gebäude: Belebung der Innenstadt geht nur mit Vorkaufsrecht und Wohnungsbaupflicht

Ob Mönckebergstraße oder Jungfernstieg: Nach Ladenschluss ist die Innenstadt wie ausgestorben. Hauptgrund: Es wohnen dort zu wenig Menschen und es gibt zu wenig Kulturangebote. Das Problem ist schon lange bekannt und wurde nach dem „Innenstadtkonzept Hamburg 2014“ kürzlich mit dem „Zukunftsbild Innenstadt“ wieder in einer Hochglanzbroschüre beschrieben. Doch auf die vielen Worte und den Hochglanz folgen keine Taten – der Senat überlässt die Entwicklung der Innenstadt als Wohnstandort weiterhin dem privaten Immobilienmarkt. In der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion behauptet der Senat nun, bei aktuellen Entwicklungsvorhaben habe die Stadt erfolgreich Wohnungsbau durchgesetzt. Beispiele sind das Deutschlandhaus am Gänsemarkt, wo 30 Mietwohnungen für 26 Euro pro Quadratmeter gebaut wurden, von denen heute noch mindestens drei leer stehen, der Hamburger Hof mit 28 und das ehemalige Galeria-Kaufhof-Gebäude mit 19 hochpreisigen Wohnungen. Der Drittelmix, nachdem auch Sozialwohnungen gebaut werden müssen, greift hier nicht – er gilt erst bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohnungen. Und damit die Investor*innen diese Luxus-Wohnungen überhaupt bauen, erhielten sie auch noch Befreiungen vom Baurecht – etwa zur Steigerung der vermarktbaren Fläche.

Dazu Marco Hosemann, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Luxuswohnungen tragen wenig bis gar nicht zur Belebung der Innenstadt bei. Sie dienen oft als Zweitwohnsitz, Ferienwohnung oder Anlage, sind also nicht dauerhaft bewohnt. Im Verhältnis zur Gesamtfläche wurden und werden bei Projekten wie dem Deutschlandhaus, Hamburger Hof und Galeria-Kaufhof auch viel zu wenige Wohnungen gebaut. Und es gibt mehr als genug Beispiele wie das frühere C&A-Gebäude in der Mönckebergstraße oder die Gänsemarkt-Passage, wo trotz geeigneter Lage keine einzige Wohnung gebaut wird. Für uns steht fest: Über die Zukunft unserer Innenstadt dürfen nicht nur Investor*innen entscheiden. Wenn der Senat wirklich Interesse an einer durchmischten und gemeinwohlorientierten Innenstadt hat, muss er dem privaten Markt Flächen entziehen – etwa, indem er das städtische Vorkaufsrecht nutzt. Und er muss in die Entwicklung privater Liegenschaften eingreifen, in dem er private Eigentümer*innen über das Baurecht zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verpflichtet. Eine gute Chance, dies umzusetzen, bietet nun das frühere Karstadt Sport-Gebäude. Dieser Standort bietet sich wegen der Nähe zum Hauptbahnhof auch zur Schaffung von Räumen für die Obdachlosenhilfe und wegen der benachbarten Kunstmeile für Kunst und Kultur an. Die ‚Jupiter‘-Zwischennutzung des Gebäudes hat doch uns allen gezeigt, wie groß der Bedarf an solchen Flächen ist und wie wirksam sie zur Belebung der Innenstadt beitragen können.“