Ab dem 1. August 2009 erhalten von Hartz IV betroffene Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, zusätzliche Leistungen für die Schule in Höhe von 100 Euro für jedes Schuljahr.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil oder nicht im Haushalt ihrer Eltern wohnende Schüler Leistungen nach dem SGB II beziehen oder die Schüler Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten. Anspruch haben auch Bezieher des Kindergeldzuschlags …
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