Der Deutsche Anwaltsverein hat dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Vorschlag für eine Verordnung unterbreitet (siehe beigefügte Initiativstellungnahme Nummer 91/2020), wonach Menschen, die bereits in Deutschland sind, aufgrund der COVID-19-Pandemie davon befreit werden, ein Visum in einer Auslandsvertretung zu beantragen und damit erneut einzureisen. Der Aufenthaltstitel soll direkt durch die Ausländerbehörden im Inland erteilt werden.