Klage vom Verfassungsschutz: Solidarität mit Deniz Celik!

Dass Die Linke gelegentlich verklagt wird, ist eigentlich nichts Neues. Warburg-Banker Christian Olearius hat es schon getan, ebenso wie die russischen Oligarchen Roman Abramowitsch und Alischer Usmanow. Wenn wir aber von einer staatlichen Behörde verklagt werden, ist das schon sehr außergewöhnlich. Zumal es sich im konkreten Fall um den Verfassungsschutz handelt.

Dass dessen Erfolgsbilanz im Kampf gegen den Rechtsextremismus überschaubar ist, ist nun wirklich kein Geheimnis. Und so kritisierte es auch unser Abgeordneter Deniz Celik eher beiläufig in einer Pressemitteilung. Trotzdem bekam Celik kurz darauf Post vom Anwalt des Verfassungsschutzes: Er solle sich verpflichten, nie wieder zu behaupten, dass der Inlandsgeheimdienst auch durch den „Schutz rechter Netzwerke“ aufgefallen ist.

Wer beobachtet hat, wie krass Verfassungsschutzämter etwa im Zuge des NSU-Skandals oder beim NPD-Verbotsverfahren versagt haben, kann darüber nur den Kopf schütteln. Wir meinen, dass es nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht der Opposition ist, staatliche Stellen zu kontrollieren und gegebenenfalls zu kritisieren. Wir haben uns deshalb entschieden, die Unterlassungserklärung nicht abzugeben.

Auch die Gewerkschaften GEW und ver.di, das Hamburger Bündnis gegen RechtsDIDF und das Bündnis gegen Berufsverbote sehen das übrigens so: Sie haben Celik und der Linksfraktion allesamt ihre Solidarität ausgesprochen.