Köhlbrandbrücke

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/10725
20. Wahlperiode 
07.02.14 

Schriftliche Kleine Anfrage 
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 30.01.14 

Betr.:  Köhlbrandbrücke 

Die Verbindung der östlichen und westlichen Hafenteile im Hamburger Hafen ist nach einhelliger Meinung der Hafenfachleute von eminenter Bedeutung. Im „Hamburger Abendblatt“ vom 27.01.2014  wird  der  Vorstandsvorsitzende der HPA mit der Aussage zitiert „Die  Köhlbrandbrücke wird uns noch eine ganze lange Zeit erhalten bleiben, sicher bis zum Jahr 2025. Wir gehen ein Projekt nach dem nächsten an. Wenn die Retheklappbrücke und die Kattwykbrücke fertig gebaut beziehungsweise saniert sind, werden wir uns um die Köhlbrandbrücke kümmern, wohl nicht vor 2018“.

Diese Äußerungen lassen einen erheblichen zeitlichen Spielraum erkennen. Fachleute haben mich auf folgenden Zeitbedarf hingewiesen: Planung und Entwurf: zwei Jahre Planungsrechtliche Absicherung des Baus, EU-weite Ausschreibung eventuell mit vorlaufendem Teilnehmerwettbewerb, Vergabe: drei Jahre Bau der Brücke einschließlich der Anschlussstrecken: fünf Jahre 
Daraus ergibt sich ein Realisierungszeitraum von zehn Jahren, sodass nur noch ein zeitlicher Spielraum von einem Jahr besteht. 

Ich frage den Senat:

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