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16. März 2016

Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen abwürgen!

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Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die heutige DGB-Aktion gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, sie lehnt Werkverträge grundsätzlich ab. „Werkverträge sind Arbeitsverhältnisse dritter Klasse“, erklärt dazu Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Mit Leiharbeit und Werkverträgen werden Millionen ArbeiternehmerInnen schlechter gestellt. Dazu gehören vielfach befristete Arbeitsverhältnisse, prekäre Bezahlung und der Drehtür-Effekt, der sich in vielen Betrieben etabliert hat und die Belegschaft spaltet. Deshalb gilt: Werkverträge und Leiharbeit müssen abgeschafft werden! Dass die Bundesregierung prekäre Arbeit noch mit Lohnzuschüssen an Leiharbeitsunternehmen subventioniert ist unglaublich und muss endlich gestoppt werden.“

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Niedriglohn und prekäre Beschäftigung sind auch in Hamburg seit Jahren auf dem Vormarsch, knapp 30.000 Menschen sind in der Hansestadt davon betroffen. Sie verdienen für die gleiche Arbeit bis zu 50 Prozent weniger als die Stammbelegschaft und haben keinen Kündigungsschutz sowie wenig Mitbestimmungsrechte. Beschäftigte mit Werkverträgen werden nicht einmal statistisch erfasst.

„Bundesarbeitsministerin Nahles hatte bereits 2014 angekündigt, den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen einzudämmen. Doch die Gesetzentwürfe wurden auf Druck der Arbeitgeberlobby erheblich aufgeweicht und selbst den nun vorliegenden schwachen Entwurf blockieren CDU und CSU unter Bruch des Koalitionsvertrags“, ergänzt Deniz Celik, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. „Den betroffenen Beschäftigten werden damit selbst kleine und unzureichende Verbesserungen verwehrt – ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die Tag für Tag unter Lohndumping und Zukunftsängsten leiden. Die Bundesregierung muss die Spaltung der Belegschaften in drei Klassen unverzüglich beenden!“

DIE LINKE fordert die Abschaffung der Leiharbeit. Bis dahin muss sie im ersten Schritt auf drei Monate begrenzt und mit einem Flexibilitätszuschlag von zehn Prozent auf den Lohn bezahlt werden. Zudem muss das Prinzip „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag für alle Beschäftigten gelten und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten ausgeweitet werden.

 

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