„Nicht Ideen können uns helfen, sondern Taten!“
Vor 100 Jahren, am 16. März 1919, wurde die Hamburgische Bürgerschaft zum ersten Mal gewählt – von allen Hamburgerinnen und Hamburgern über 21. Das Recht zu wählen war endlich nicht mehr abhängig vom Geschlecht oder vom Status als Bürger, sondern nur vom Wohnsitz, der in Hamburg sein musste. Heute ist das für uns und Sie selbstverständlich. Aber damit das passieren konnte, damit Hamburgs Frauen überhaupt wählen durften, brauchte es erst eine Revolution – die Revolution der Arbeiter_innen und Soldaten von 1918.
Eröffnet wurde die erste Sitzung von der ältesten gewählten Person in dieser ersten demokratisch gewählten Bürgerschaft – von einer Frau: Helene Lange. Erst ein paar Jahre später schrieb sie einen Satz über das Wahlrecht für Männer und das für Frauen, der aber trotzdem hierher gehört:
„Ich dachte heute nacht die Frage des männlichen Parlamentarismus weiter durch. Wenn ich noch gut schreiben könnte, so würde ich aus dem furchtbaren Schlamassel, das die Männer aus der Welt gemacht haben, die Unmöglichkeit des männlichen Stimmrechts konstruieren.“
Vor hundert Jahren, am 19. Februar 1919, war die erste Frau, die in der Nationalversammlung sprach, Marie Juchacz aus Berlin. Sie sagte in Weimar über das eben erkämpfte Frauenwahlrecht:
„Ich möchte hier feststellen, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
Dieses Unrecht, der Ausschluss von der Mitbestimmung über ihr eigenes Leben, ist und war für die Frauen nicht nur eine theoretische Frage. Gerade für Arbeiterinnen war das Wahlrecht existenziell: Es bedeutete nicht nur, dass sie selbst wählen durften, sondern auch, dass dadurch endlich die Stimmen und Anliegen der Frauen in den Parlamenten hörbar wurden. Und diese Stimmen waren dringend nötig im Kampf für bessere Arbeitszeitgesetze, für Regelungen zum Mutterschutz, Kündigungsschutz, Sozialversicherung oder Mindestlöhne.
Zurück zu unserer Hamburgischen Bürgerschaft. 1919 durften also zum ersten Mal Frauen wählen, und zum ersten Mal konnten auch Frauen als Abgeordnete gewählt werden. So kam es, dass in diesem Haus nach der Wahl 168 Männer saßen – und 17 Frauen. Sie sprachen hier im Parlament viel zu sozialen Fragen. Denn Armut hat Frauen in ganz besonderem Maße betroffen. Aus einigen ihrer Reden werden wir jetzt Ausschnitte vortragen. Sie zeigen sehr gut, wie die Verhältnisse in Hamburg vor hundert Jahren waren, wie Frauen damit umgingen und wie sie die Verhältnisse ändern wollten. Wer genau zuhört wird feststellen, dass einige angesprochene Aspekte auch heute noch oder wieder eine Bedeutung haben.
In der Debatte über die Arbeitslosenunterstützung sagte 1919 Marie Bautz von der SPD:
„Gewiss haben wir heute sehr viele weibliche Arbeitslose, die Arbeitslosenunterstützung beziehen müssen, weil sie keine Arbeit bekommen können. Sie wissen ja alle, dass jetzt ganz besonders die Frauen wieder aus dem Erwerbsleben hinausgedrängt werden, in das sie während der langen Kriegszeit hineingedrängt worden sind, und dass viele Leute, die keine Arbeit mehr finden können, Arbeitslosenunterstützung beziehen müssen, ist selbstverständlich…
Aber, man darf sich nicht hinstellen und sagen, dass die Arbeitslosenunterstützung heute eine Prämie auf die Faulheit der Mädchen sei. Ganz besonders sind die Hausangestellten, die Frauen damit gemeint. Ich möchte wirklich fragen, ob alle die ausgemergelten und abgehärmten Frauen, die uns auf der Straße begegnen, Zeugnis dafür sind, dass sie faul gewesen sind in ihrem Leben?“
Die Hausfrau Grete Zabe forderte mehr Unterstützung für Mütter ein:
„Jede Frau muss das Mitbestimmungsrecht auf ihren Körper haben und deshalb müssen wir überall Familienberatungsstellen einrichten. In diesen Stellen müssen Väter und Mütter das Recht haben, sich beraten zu lassen. Nicht Ideen können uns helfen sondern Taten. Wir müssen die Frau von der Abhängigkeit befreien. Die Frauen wollen heute nicht nur lernen zu dienen, nein, sie haben das Recht, zu fordern! So möchte ich diejenigen Damen und Herren, die diesem Ausschuss angehören, bitten, dafür zu sorgen, bei dem Ausbau der Krankenkassen schon jetzt die Mutterschaftsverpflichtung, wenn sie nicht schnell vom Reich geschieht, hier für Hamburg einzuführen. Den Weg habe ich Ihnen gezeigt, und wenn der Wille da ist, wird es sich auch machen lassen denn heute schon warten Tausende von Müttern darauf, dass ihnen ihr Recht wird. Es darf nicht länger so gehen, dass die Frauen durch die Mutterschaft zu Bittenden werden. Die Mutterschaft ist die Quelle der Menschheit und deshalb ist die Sorge dafür allen Menschen aufzuladen. (Bravo!)“
Auch Frieda Radel von der Deutschen Demokratischen Partei setzte sich ausführlich für die Rechte von Müttern ein, besonders für die unverheirateten. Eindrücklich schilderte sie die Vorbehalte und Schwierigkeiten, vor denen die Frauen standen:
„Als im Jahre 1905 in Hamburg der Bund für Mutterschutz gegründet wurde, gehörte ein gewisser persönlicher Mut dazu, sich in der Öffentlichkeit für die Rechte der unehelichen Mütter und Kinder einzusetzen, die von der Gesellschaft ausgestoßen, von der Gesetzgebung in jeder Beziehung benachteiligt waren. Als nun der Bund für Mutterschutz mit seiner Ideenpropaganda in Hamburg einsetzte und mit großem Freimut in unsere verlogene Gesellschaftsmoral hineinleuchtete und für beide Geschlechter eine größere Ehrlichkeit , eine größere Wahrhaftigkeit, aber auch ein erhöhtes Verantwortlichkeitsbewusstsein auf sexuellem Gebiete verlangte, war sich der Bund bewusst, dass er neben dieser Ideenpropaganda ein gut Teil caritativer Arbeit zu Gunsten der unglücklichen Mütter und Kinder leisten müsse. Diese Arbeit begann in bescheidenem Umfange mit der Schaffung einer Mütterberatungsstelle in der Paulstraße. Wer jemals in der praktischen Arbeit in dieser Mütterberatungsstelle gestanden hat, dem hat sich die ganze Fülle des ungeheuren Frauenleids und des Kinderjammers offenbart, der mit der unehelichen Mutterschaft verknüpft ist. Da kamen nun diese werdenden Mütter zu uns, zumeist von ihrem Verführer verlassen, gewöhnlich von der Familie verstoßen, sehr oft von der Arbeitsstelle vertrieben, fast immer mittellos, und wussten nicht, wo sie ihre schwere Stunde erwarten sollten.
Wo bringen wir diese Mütter unter? Was hatten wir denn damals in Hamburg für diese Fälle? Es gab den Luisenhof, der diese Frauen kurz vor der Niederkunft aufnahm und sie für 6 bis 8 Monate behielt. Aber über der Pforte diese Hauses stand das Wort: ,Nur für erstmalig Gefallene!‘ Und in den Aufnahmebedingungen hieß es: ,Es werden nur erstmalig Gefallene aufgenommen, deren Vorleben und Reue über ihren Fall Garantien für die Zukunft bieten.‘ (Hört! Hört!) Außerdem bot die räumliche Enge immer nur ganz wenigen Frauen Raum. Es befand sich dann die Möglichkeit, die Frauen in die Entbindungsanstalt zu schicken. Nach der Entbindung mussten sie aber am 9., längstens am 11. Tage wieder auf die Straße. Dann kamen diese unglücklichen Frauen in einer Zeit, wo jeder Frauenkörper noch schonungsbedürftig ist, mit ihrem 9 Tage alten Kinde – ein solches Kind bedarf der allersorgsamsten Pflege, um überhaupt am Leben erhalten zu werden – wieder zu uns in die Beratungsstelle und fragten: Wo sollen wir jetzt unterkommen? Und meine Damen und Herren, es war nicht leicht, dieses Unterfangen zu schaffen. Man konnte oft nicht einmal ein Zimmer finden, denn wer nimmt eine uneheliche Mutter mit ihrem Kind, die keine Geldmittel besitzen auf? Und wie sollten diese Frauen ihre Kinder ernähren? Wir hatten in Hamburg die Krippen, die wohl für die Mütter, die im außerhäuslichen Erwerbsleben stehen die Fürsorge der Kinder während der Tagesstunden übernahmen, aber auch die Hamburger Krippen verschlossen sich den unehelich Geborenen, denn es heißt in den Aufnahmebedingungen, es werden aufgenommen ,getaufte Kinder rechtlicher Eltern‘ und der Begriff rechtlicher Eltern wurde auf diese unehelichen Mütter nicht ausgedehnt. Es blieb daher diesen Müttern nur die Möglichkeit der Trennung; sie mussten ihre Kinder in Kost geben, damit sie für sich wieder arbeiten und damit verdienen konnten. Über die Zweckmäßigkeit der Koststellen, die allen, die in der sozialen Arbeit stehen – und wir Frauen der Hamburger Bürgerschaft sind, glaube ich, alle durch die Schule der sozialen Arbeit gegangen – bekannt ist, brauche ich nicht zu reden. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die Frauen die Mühe der Aufzucht eines fremden Säuglings zumeist aus Erwerbsrücksichten unterziehen und darin liegt es begründet, dass die Mehrzahl der Koststellen in den engen und dichtbevölkerten Wohnbezirken mit ihren hygienisch unzulänglichen Schlafräumen liegen.
Meine Herren und Damen! Wer die Verhältnisse erkannte, der musste aus innerem Verantwortungsgefühl den Wunsch haben, hier bessernd einzugreifen, und aus diesem Grunde hat der Hamburger Bund für Mutterschutz von vorneherein dahin gestrebt, ein eigenes Heim als Schutzstätte für diese Mütter und Kinder zu errichten. Seine Mittel waren beschränkt, seine Einnahmequellen flossen spärlich, aber trotzdem hat er den Mut gehabt, aus eigenen Mittel und durch die Hilfe seiner Freunde und Gönner im Jahre 1910 am Baumkamp in Winterhude ein eigenes kleines hübsches Heim für 20 Mütter und 15 Säuglinge zu errichten… und als das Heim stand und die Kinder in seinem Schutze sich wohl fühlten und in seiner Pflege gediehen, da hat die Leitung des Bundes für Mutterschutz eine frohe Hoffnung, ein ehrlicher Stolz erfüllt. Aber sie hatte nicht mit der pharisäerhaften Engherzigkeit der Menschen gerechnet, denn kaum war diese mit großen Kosten errichtete Heim eröffnet, da wandten sich die umliegenden Anwohner voller moralischer Empörung (Hört! Hört!) an die Polizei, weil sie es nicht dulden wollten, dass ihre ehelich geborenen Kinder in der Nähe unehelicher Kinder aufwuchsen (Pfui!- Rufe) Es ist durch immer neue Eingaben erreicht worden, dass diesem Bund für Mutterschutz tatsächlich verboten worden ist, den Betrieb aufrecht zu erhalten (Hört! Hört!) angeblich, weil in einer Villenstraße ein Heimbetrieb nicht zulässig ist. (Hört, hört! —Rufe: Pharisäer!) Dieser Bund für Mutterschutz, der mit seinen engbegrenzten Mitteln in einer großen Liebeskraft, in einer großen Opferbereitschaft dieses Heim geschaffen hatte, musste 1913 wiederum an anderer Stelle ein neues Heim gründen.
Aber trotz dieser großen finanziellen Schwierigkeiten hat der Bund für Mutterschutz noch den Mut gehabt, 1917, also in der Kriegszeit, diesem Mütter- und Säuglingsheim ein Kinderheim anzugliedern und ein Haus, das daneben gelegen war, auszubauen. Heute müssen in diesen beiden Heimen allein jeden Monat 800 Mark für Milch verausgabt werden. In diesem Maße lässt sich natürlich mit den ganz geringen finanziellen Beihilfen nicht weiterwirtschaften, die die Heime von privater Seite haben. Daher droht die Gefahr, dass beide Heime geschlossen werden müssen, wenn nicht eine staatliche Unterstützung eintritt.“
Als Hausangestellte, also als Köchin, Dienstmädchen, Putzfrauen usw. arbeiteten meist proletarische Frauen in bürgerlichen Haushalten. Ihre Arbeitsbedingungen schilderte die Gewerkschaftssekretärin Marie Bautz den anderen Abgeordneten:
„Und noch eins! Die Hausangestellten arbeiten heute – auch in der Revolutionszeit – nicht 8 Stunden, sie arbeiten nicht 10 Stunden, sie arbeiten in den seltensten Fällen 12 Stunden, sondern die durchschnittliche Arbeitszeit der Hausangestellten sind 16 Stunden. (Unruhe)
Und dann, verehrte Anwesende, unter den Wasch- und Reinmachefrauen sind natürlich Leute, die gerne arbeiten wollen, aber wenn man den Leuten wo man kein Essen hat, kein Essen geben kann und ihnen dann heute noch einen Stundenlohn von 60 Pfennig gibt, dann möchte ich die Wasch- und Reinmachefrau kennen, die noch imstande ist, 8 bis 10 Stunden am Tage zu arbeiten und dann nichts in den Knochen zu haben, um arbeiten zu können, weil sie nichts verdienen und folglich nichts schaffen können. (Sehr richtig!) Wir haben den Stundenlohn auf 1 Mark festgesetzt und Proteste über Proteste sind an den Arbeitsnachweis gegangen, dass der Stundenlohn von 1 Mark zu viel sei. Da lassen die Herrschaften lieber die Arbeit die Dienstmädchen, die Hausangestellten machen, nur um keine Reinemachfrau zu haben…
An dieser Stelle ist immer den Frauen während der vier Kriegsjahre ein Loblied gesungen; gerade an dieser Stelle hat man die Arbeitskraft, die Arbeitsfreudigkeit und Schaffensfreudigkeit der Frau ganz besonders hervorgehoben. Jetzt sagt man an dieser Stelle den Frauen, die gerne arbeiten möchten, aber keine Arbeit haben, oder man sagt den Frauen, die gerne arbeiten möchten, aber nicht entsprechend bezahlt werden, solche für die ganze weibliche Arbeiterschaft demütigenden Worte (Sehr gut!) Ich hätte nicht gedacht, dass sich dafür gerade eine Frau gefunden hätte (Sehr gut!), noch dazu eine Frau, die sich in der Öffentlichkeit den Anschein gibt, Vertreterin der Volksmassen zu sein. (Sehr richtig!) Wenn ich für die Hausangestellten spreche, so nur deshalb, weil ich die Lage der Hausangestellten bis ins kleinste hinein kenne und zu würdigen weiß. Es gehört sich einfach nicht, wegen einer Einzelnen, einer arbeitslosen Frau, die nicht arbeiten will, die nun wirklich auf die Arbeitslosenunterstützung zugreift, die große Masse der arbeitslosen weiblichen Bevölkerung leiden zu lassen und im allgemeinen den Kreis der weiblichen Arbeitslosen unter ein so tiefes Niveau zu stellen.“
Zur Frage der Krankenversicherung sagte die SPD-Abgeordnete Grete Zabe:
„Mit der Reorganisation des Krankenkassenwechsels müssten wir auch gleichzeitig den Aufbau der Mutterschaftsversicherung in Angriff nehmen. Wir leben ja jetzt in der Zeit der Gleichberechtigung, gleiche Leistungen sollten ja auch gleiche Rechte haben. Die Frauen leisten aber durch die Mutterschaft bedeutend mehr wie der Mann, folglich müsste auch für die Frau mehr getan werden.
Ein Teil der Frauen hat jetzt schon Anrecht an der Wochenhilfe dadurch, dass sie in der Krankenkasse sind, wir müssten aber dazu übergehen, dass alle Frauen Anrecht auf Wochenbeihilfe haben. Das ließe sich sehr gut auf dem Wege machen, dass wir alle Staatsbürger und -bürgerinnen vom 16. bis zum 45. Jahre, ganz gleich aus welchem Kreise, verpflichten würden, hier einen Mehrbetrag von wöchentlich 40-50 Pfennig zu entrichten.“
Zwei Jahre später, 1921, sprach sich die Abgeordnete Frieda Radel gegen die Verdammung von Prostituierten/Sexarbeiterinnen aus:
„Wenn nun Frau Schaper hier die doppelte Moral anführt und das so darstellt, als ob darin eine verschiedenartige Bewertung läge, dass wir uns über die Frau mehr entrüsten, die gemeinsam mit dem Manne ein Bordell aufsucht, um sich dort zu amüsieren, als über den Mann und darin eine Inkonsequenz erblickt, so kann ich darauf nur sagen: nein Frau Schaper, doppelte Moral ist etwas ganz anderes. Wir sehen eine doppelte Moral darin, dass für einen Akt, den Mann und Frau gemeinsam begehen, allein die Frau belastet wird. Das sehen wir in der Prostitution, das sehen wir in der unehelichen Mutterschaft. Die uneheliche Mutter ist seit Jahrhunderten ausgestoßen aus der Gesellschaft, verfemt und verachtet worden. Dem unehelichen Vater ist in keiner Weise seine gesellschaftliche Stellung erschwert worden, er konnte die höchsten Ehrenämter im Staat einnehmen. Das nennen wir doppelte Moral, und gegen diese Art von Moral haben wir uns als Frauen energisch gewandt.“
Zum Schluss noch ein längeres, grundsätzliches Zitat der herausragenden Frauenrechtlerin und Kommunistin Clara Zetkin zum Wahlrecht und zur Stellung der Frau in der Gesellschaft. 20 Jahre, bevor die Revolution in Deutschland das Frauenwahlrecht brachte, im Juli 1889, sagte sie auf dem Internationalen Arbeiterkongress in Paris:
„Wir erkennen gar keine besondere Frauenfrage an – wir erkennen keine besondere Arbeiterinnenfrage an! Wir erwarten unsere volle Emanzipation weder von der Zulassung der Frau zu dem, was man freie Gewerbe nennt, und von einem dem männlichen gleichen Unterricht – obgleich die Forderung dieser beiden Rechte nur natürlich und gerecht ist – noch von der Gewährung politischer Rechte. Die Länder, in denen das angeblich allgemeine, freie und direkte Wahlrecht existiert, zeigen uns, wie gering der wirkliche Wert desselben ist. Das Stimmrecht ohne ökonomische Freiheit ist nicht mehr und nicht weniger als ein Wechsel, der keinen Kurs hat. Wenn die soziale Emanzipation von den politischen Rechten abhinge, würde in den Ländern mit allgemeinem Stimmrecht keine soziale Frage existieren. Die Emanzipation der Frau wie die des ganzen Menschengeschlechtes wird ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital sein. Nur in der sozialistischen Gesellschaft werden die Frauen wie die Arbeit in den Vollbesitz ihrer Rechte gelangen.
Die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts ist das unerlässliche Korrelat seiner wirtschaftlichen Verselbständigung. Die geschichtlichen Kräfte, welche mit starker Faust die Naturalwirtschaft aus der Familie trieben und verhinderten, dass die Frau noch länger als Universalhandwerkerin im Haushalte tätig war: schufen die Möglichkeit und Notwendigkeit für ihre neue wirtschaftliche Tätigkeit draußen in der Gesellschaft, auf dem sozialen Markte. Die Zerstörung der alten wirtschaftlichen Tätigkeitssphäre des weiblichen Geschlechts hat in der
bürgerlichen Frauenwelt das Bedürfnis erstehen lassen, dem Leben einen neuen sittlichen Inhalt zu geben und schuf hier für Zehntausende den Zwang, des Lebens Notdurft durch einen selbständigen Erwerb zu sichern.
Die Vorrechtsstellung des Mannes setzt jedoch dem Ringen der bürgerlichen Frauen um Lebensinhalt und Lebensunterhalt starke Schranken entgegen. Die Frauen bedürfen eines wirksamen Mittels, um diese Schranken zu brechen. Das Wahlrecht ist ein solches Mittel. Die bürgerlichen Frauen müssen danach trachten, die politische Gleichberechtigung als ein unschätzbares und unentbehrliches Mittel zu erobern, genügend Einfluss auf die Gesetzgebung zu gewinnen, um mit ihrer Hülfe alle Bestimmungen zu beseitigen, welche dem Manne eine Monopolstellung einräumen und die Lebensbetätigung des Weibes hemmen. In der proletarischen Frauenwelt ist nicht minder, ja in noch höherem Maße das Bedürfnis nach dem Besitz des politischen Wahlrechts, nach der vollen politischen Gleichberechtigung erwacht. Die kapitalistische Entwickelung hat Hunderttausende, ja Millionen Proletarierinnen hinausgestoßen in das gesellschaftliche Wirtschaftsleben. Als selbständig Erwerbende ist für sie soziale Bewegungsfreiheit, freies Verfügungsrecht über ihre Person und ihren Verdienst so notwendig wie für den Mann; als Ausgebeutete bedürfen sie sozialen Schutzes und sozialer Rechte so dringend wie er. Auch sie können daher nicht länger des unmittelbaren Einflusses auf die Gesetzgebung entraten, den der Besitz des Wahlrechts sichert.“