Olympia-Referendum demokratisch und fair ausgestalten!
Die gestrige Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss hat deutlich gemacht, dass auf dem Weg zu einem verbindlichen Olympia-Referendum komplexe Probleme zu lösen sind. Der Vorschlag von SPD und Grünen, ein „Hamburg-Referendum“ in der Verfassung zu verankern, wird dieser Aufgabe nicht gerecht, schon gar nicht der Gesetzentwurf der CDU. Als dritte Variante haben die Sachverständigen ins Spiel gebracht, eine einmalige Regelung für ein Olympia-Referendum in die Verfassung einzuführen.
DIE LINKE hält ein verbindliches Referendum über die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele für zwingend erforderlich. „Damit die Hamburgerinnen und Hamburger wirklich entscheiden können und nicht nur zur Legitimierung von in Senat und Bürgerschaft gefassten Beschlüsse an die Urnen gerufen werden, muss jede Verfassungsänderung – gleich ob für ein ,Hamburg-Referendum‘ oder ein ,Olympia-Referendum‘ – hohen demokratischen Anforderungen genügen“, erklärt dazu die verfassungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider.
Eine abstrakte Regelung im Schnellverfahren aus Anlass des konkreten Anwendungsfalls „Olympia-Referendum“ wird den hohen Anforderungen an die sorgfältige Prüfung und Diskussion einer so bedeutenden Verfassungsänderung nicht gerecht. „Es scheint sinnvoller, die Einführung eines Referendums in die Verfassung mit einer Frist zu versehen, nach der die Erfahrungen evaluiert und entsprechende Konsequenzen gezogen werden“, so Schneider.
In jedem Fall müsse eine Verfassungsregelung insbesondere folgende Eckpunkte einhalten:
• Die Bürgerschaft muss auf den Gesetzentwurf, der dem Wahlvolk zur Abstimmung vorgelegt wird, Einfluss nehmen können.
• Das Recht von Volksinitiativen, Gegenvorschläge einzubringen, muss stark gefasst sein, die Hürden dürfen also nicht unüberwindbar hoch sein.
• Es muss gesichert sein, dass die Rechte von Volksinitiativen auch nicht durch den Terminplan des Referendums, den Senat und Bürgerschaft festlegen, unter die Räder kommen.
„Diese Garantien für ein faires Verfahren bietet der Vorschlag von SPD und Grünen nicht“, so Schneider. „Sehr kritisch sehen wir die vorgesehene Sperrfrist für Volksbegehren gegen das Ergebnis des Referendums und die vorgesehene Sperrfrist für Volksinitiativen, -begehren und -entscheide gegen das Ergebnis des Referendums.“
Ein ungelöstes Problem, auf das die Experten auch kritisch hingewiesen haben, bleibe die Frage der Kostentransparenz des Großprojektes „Olympische Spiele“. „Was, wenn der zum Zeitpunkt des Referendums angegebene Kostenrahmen schon ein, zwei Jahre später von der Wirklichkeit eingeholt wird? Dies wäre jedenfalls nichts Neues in Hamburg?“ DIE LINKE sieht daher den Referendums-Termin Herbst 2015 kritisch. „Über die Kosten wird bis dahin keine Transparenz herrschen. Auch eine befristete oder Einzelfallregelung ist so schnell kaum sorgfältig hinzubekommen“, befürchtet Schneider. Es bestehe auch keine Notwendigkeit für die Eile, weil die Kosten für die Vorbereitung der Bewerbung zurzeit ohnehin anfallen.