Schiller-Oper: Enteignen, sichern und entwickeln!
Heute hat das Hamburger Verwaltungsgericht auf Nachfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass Mareike Janssen, Eigentümerin der Schiller-Oper, Beschwerde gegen den Beschluss vom 02.12.25 eingelegt hat, mit dem die von der Stadt verlangten Maßnahmen zur Sicherung des Denkmals für rechtmäßig erklärt wurden. Der Fall geht nun in die nächste Instanz vor das Oberverwaltungsgericht. Janssen versucht also weiterhin mit viel Geld und guten Anwält*innen, ihren Willen gegen die Interessen der Stadt durchzusetzen. Sie zweifelt die Denkmaleigenschaft der Schiller-Oper an und meint, dass ihr die Sicherung der denkmalgeschützten Metallkonstruktion wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Die Kulturbehörde hatte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als wichtigen Schritt bezeichnet. Dabei treten sie seit Jahren auf der Stelle. 2019 hatte das Denkmalschutzamt bereits eine Sicherung der Metallkonstruktion in die Wege geleitet, gegen die Janssen Widerspruch einlegte. Die Stadt ließ sich damals auf einen Vergleich ein. Janssen versprach, das Denkmal zu sichern – das war aber offenbar nur vorgetäuscht.
Dazu Marco Hosemann, Sprecher für Denkmalschutz der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Spiel auf Zeit von Mareike Janssen muss endlich beendet werden. Der Senat muss die rechtliche Möglichkeit nutzen, die das Denkmalschutzgesetz bietet: ‚Enteignungen im Rahmen dieses Gesetzes sind zulässig zur Erhaltung eines gefährdeten Denkmals.‘ Dazu werden wir ihn im Januar mit einem Antrag in der Bürgerschaft auffordern. Denn selbst wenn das Oberverwaltungsgericht zu Gunsten des Denkmalschutzes entscheidet und das Denkmalschutzamt die Metallkonstruktion sichern lässt, wird das Grundstück eine Brache bleiben. Die Schiller-Oper muss aber nicht nur gesichert, sondern auch endlich denkmalgerecht entwickelt und einer Nutzung zugeführt werden. Mit Frau Janssen ist das nicht zu machen. Der Fall hat schon jetzt zu viele unnötige Ressourcen gebunden. Es besteht die Gefahr, dass die Stadt auf den Kosten der Ersatzvornahme sitzen bleibt und jahrelang weiter vor Gericht gestritten wird.“
