EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in gewöhnlichen Gefängnissen als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet. Deutschland muss deshalb ihre Unterbringung verbessern. „Das ist ein begrüßenswertes Urteil des EuGH. Die Feststellungen des Gerichts sind nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bunderegierung, sie sind auch ein klares Signal an die Stadt Hamburg“, erklärt Christiane Schneider, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen …
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