„EuGH-Urteil ist ein klares Signal an die Stadt Hamburg“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in gewöhnlichen Gefängnissen als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet. Deutschland muss deshalb ihre Unterbringung verbessern. „Das ist ein begrüßenswertes Urteil des EuGH.
Die Feststellungen des Gerichts sind nicht nur eine schallende Ohrfeige für die Bunderegierung, sie sind auch ein klares Signal an die Stadt Hamburg“, erklärt Christiane Schneider, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Denn auch in Hamburg werden Abschiebehäftlinge in normalen Haftanstalten untergebracht. Das hat der Senat vor kurzem auch auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage bestätigt.“ Wie das EuGH nun klargestellt hat, ist dies rechtlich unhaltbar.
„Aber die Inhaftierung von Abschiebehäftlingen in Strafhaftanstalten ist auch menschlich unhaltbar“, so Schneider. „Denn alles, das diesen Menschen vorgeworfen wird, war vor Krieg und Hunger zu flüchten und in Europa um Schutz zu suchen. Dieses Wegsperren Schutzsuchender muss nun auch in Hamburg ein Ende haben.“